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NATO-Spion: “Landesverräter” Manfred Klag droht erneut U-Haft

Justizskandale kommen in Deutschland selten an die Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um das Thema Landesverrat geht. Unter dem Vorwand der Geheimhaltung erfährt die Öffentlichkeit kaum etwas. Anders ist das im Fall Manfred Klag, denn er hat das Geheimmaterial der Justiz. In einem fragwürdigen Indizienprozess wegen angeblichen Landesverratsverfahren von 2013 gegen ihn beim Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz wurde der damalige NATO-Mitarbeiter Manfred Klag zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Manfred Klag hat anschaulich auf seiner Internet-Seite https://natospion.de aufgezeigt wie die Tatobjekte und Akten gefälscht wurden. Offene Dokumente sind heute als “GEHEIM – amtlich geheimgehalten” markiert. Da es sich dabei um eine Fälschung handelt, ist die Veröffentlichung rechtlich nicht angreifbar. Um so intensiver geht die Justiz durch Schikane und Mobbing gegen ihn vor. 

Seit Jahren kämpft er um die Rücknahme eines nachweislich falschen und mit illegalen Rechtsmitteln ergangenes Urteil des OLG Koblenz. Um in Deutschland ein Fehlurteil eines Gerichts rückgängig zu machen, setzt der Gesetzgeber die gesetzlichen Hürden so hoch an, dass 97 Prozent aller Versuche, sowohl bei einem Wiederaufnahmeverfahren oder einer Verfassungsbeschwerde, selbst bei eindeutiger und entlastender Beweislage für den Verurteilten, von Rechtswegen abgelehnt werden. Eine Fehlerkultur in der deutschen Justiz gibt es nicht und ist auch politisch nicht gewünscht. Um dennoch Recht als zu Unrecht Beschuldigter und Verurteilter zu bekommen, müssen sehr viele rechtliche Schritte von diesem unternommen werden, um freigesprochen werden zu können.

Manfred Klag ist als einziger in der glücklichen Lage, dass er nahezu alle, auch die geheimen Akten bekam. Er hat viele der Fälschungen und Gesetzesverstöße auf seiner Internetseite  https://natospion.de  veröffentlicht, um auf den Justizskandal hinzuweisen, in denen der Generalbundesanwalt (GBA) und das OLG Koblenz maßgeblich verwickelt sind. Die Veröffentlichung wird natürlich als ein Affront gegen die Justiz gesehen und ihm werden vielerlei Schwierigkeiten gemacht.

Das Amtsgericht Rockenhausen hat nun im Rahmen eines neuen Verfahrens Manfred Klag einen Strafbefehl über 4 500,- EUR zugestellt. Der Vorwurf: Klag hätte Dokumente aus den nicht-öffentlichen Sitzungen des OLG´s auf seiner Internet-Seite veröffentlicht. Dieser Vorwurf ist falsch. Beweise zu dem Vorwurf sind im Strafbefehl dazu nicht enthalten. Ziel dieses Strafbefehls ist es, Klag in seinem Streben um eine Rehabilitation unglaubwürdig zu machen und die Kosten des Verfahrens weiter in die Höhe zu treiben.

Richterin Sander beim Amtsgericht Rockenhausen hat das Hauptverfahren für den 14.9.2022, 15:00 Uhr terminiert, bei dem Klag erscheinen muss. Auch dieser Schritt ist rechtswidrig. In dieser juristischen Angelegenheit geht es um eingestufte militärische Unterlagen und Informationen. Ein Amtsgericht in Deutschland ist nach gültigem Gesetz dazu nicht berechtigt. In der Sache geht es um Staatsgeheimnisse als geheime Verschlusssachen, wozu das Amtsgericht gar nicht befugt ist. Dem Gericht dagegen geht es nur um das Erscheinen von Klag. Der Grund: Sie kann Klag in Untersuchungshaft nehmen. Denn Klag hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und lebt zur Zeit auch in Larnaka. Also kann man Fluchtgefahr geltend machen und ihn erst einmal festsetzen.

Klag konnte viele Beweise der Rechtsverstösse ermitteln und sammeln und ist deshalb für die Justiz sehr gefährlich. Seine Hinweise auf die falsche  Rechtsanwendung haben bereits die Bundesanwaltschaft veranlasst, sogar ihre selbst gefälschten Verschlusssachen nicht mehr ohne vorherige Sicherheitsüberprüfung herauszugeben.

Da sein Fall kein Einzelfall ist, sondern seit 1994 die Justiz bei Landesverrat die Geheimschutzgesetzgebung ignoriert, wird auch Thomas Meuter an der Pressekonferenz teilnehmen. Auch er wurde 2019 unschuldig zum Landesverräter verurteilt, ohne dass er je die ihm vorgehaltenen Staatsgeheimnisse hatte. 

Um Ihnen die Komplexität des Sachverhalts darzustellen, wie geschickt die Justiz am Gesetz vorbei unschuldige Bürger verurteilen kann, laden wir Sie als Redakteure und Medienvertreter herzlich zu einem Pressegespräch in das Hotel/Restaurant Pfälzer Hof am 14.9.2022, um 13:30 Uhr ein. Das Hotel ist unweit des Gerichts. Dort werden wir Ihnen vor der Gerichtsverhandlung den Fall nochmals kurz erläutern und für Fragen sowie Interviews gerne zur Verfügung stehen.  Bitte melden Sie sich per E-Mail unter manfred.klag@gmx.de oder unter der Telefonnummer 0157-52121803 an. Ebenso sind vorab Gespräche möglich.

Hintergrundinformationen zum Fall Manfred Klag

2020 hatte Rechtsanwältin Sandra Schmitz aus Trier für den ehemaligen NATO-Zeugen Glenn Peters Strafanzeige gestellt, denn der sah sich durch die Veröffentlichung durch Klag in seinem Ruf und in seiner Ehre verletzt. Er war bei der NATO nicht nur einer, der die offenen Daten, die sie Manfred Klag als geheim vorgehalten hatten, nicht als “NATO SECRET” einstufte und durch eine Zugriffsbeschränkung vor anderen Benutzern geheim hielt, sondern auch noch nachträglich echte Geheimnisse bei seinen Vernehmungen an Unbefugte öffentlich machte. 

Klag hat diesen Justizskandal auf seiner Homepage https://natospion.de  eindrucksvoll und gerichtsfest dargestellt. Auch das NATO-Hauptquartier SHAPE hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestellt. Beide Strafanzeigen hatte die Staatanwältin Maurer-Tücking 2021 eingestellt (Ablehnung der Strafanzeige)

Aufgrund eines Einspruchs von Rechsanwältin Sandra Schmitz wurde dann weiter gesucht. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat sich aus der Sache herausgehalten und Staatsanwältin Maurer-Tücking mitgeteilt, dass er keine Ermittlungen vornimmt. Denn er weiß, dass aus seinem Hause die nachträglichen Fälschungen kamen und er sie großzügig an weitere Unbefugte verteilt hatte. Das muss zu Gunsten der agierenden Juristen verschwiegen werden, um diesen gesetzlichen Verstoß zu verschleiern.

In der letzten Verfügung von Staatsanwältin Maurer-Tücking vom April 2022 heißt es (Ablehnung aber Strafbefehl):

“Hinsichtlich der von dem Beschuldigten auf seiner Homepage “natospion.de” und in seinen dort verlinkten Beiträgen veröffentlichten Tabellen besteht kein hinreichender Tatverdacht iSd § 353d StGB, da er diese bereits vor dem gegen ihn geführten Ermittlungs- und Strafverfahren in Besitz hatte und daher die Kenntnis nicht erst hieraus erlangt hat. Zudem konnte nicht ausreichend geklärt werden, ob sich tatsächlich die vom OLG Koblenz in Teilen angeordnete Verschwiegenheitspflicht auf deren Inhalt bezog.”

und weiter:

“Ein Anfangsverdacht eines Offenbaren von Staatsgeheimnissen besteht daher bereits aus diesem Grund nicht.”

Dennoch verfügt die Staatsanwältin Maurer-Tücking im gleichen Schreiben:

“Strafbefehl in Reinschrift fertigen mit 4 Abdrucken.”

Daraus wird ersichtlich, dass es nicht um die rechtlichen Belange geht, sondern um reine Schikane der deutschen Justiz. Es sieht nach Ansicht von Juristen danach aus, dass man beim GBA erkannt hat, dass Klag nun im Ausland wohnt und man deshalb die Chance nutzen könne, diesen schnell in Untersuchungshaft zu nehmen. Anders kann man diese offensichtliche Schikane des GBA´s nicht sehen. Bei einem Wohnsitz im Ausland ist die Begründung für Juristen immer sehr einfach: Fluchtgefahr.

Klag hatte zwar Akteneinsicht, kann jedoch nicht sicher sein, ob ihm alle Akten zu dem Fall gezeigt wurden.

Die Justiz prüft einfach den Sachverhalt nicht. Grund: Der GBA gibt nun, – nach seiner neuen Erkenntnis, dass dazu eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung (Geheim) erforderlich ist, – die durch ihn selbst gefälschten, geheimen Verschlusssachen des Prozesses nicht mehr heraus. Deshalb wirft die Richterin Klag einfach strafbare Handlungen vor, ohne dass der geringste Beweis darüber angestrengt wird. Vermutlich werden die gefälschten Akten, inklusive des falschen und anfechtbaren Urteils, nicht herausgegeben. Solange sich der GBA und das Amtsgericht nicht einig werden, soll offensichtlich Klag in einem Gefängnis unschuldig einsitzen. 

Ein Strafbefehl über 4.500,- EUR oder 150 Tage Gefängnis können juristisch verhängt werden. (Strafbefehl) Dass das hiesige Amtsgericht nicht für die Verhandlung von Staatsgeheimnissen zuständig ist, wird ebenso von der deutschen Justiz ignoriert, wie die Erfordernis einer U2-Sicherheitsüberprüfung für geheime VS als betroffenes Gericht vorzulegen, was gesetzlich im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zwingend vorgeschrieben ist. Kaum ein Staatsanwalt verfügt über diese Geheimschutzerklärung und sie verstoßen damit, und dies meist wissentlich, gegen geltendes Recht. Wird dies den Behörden angezeigt, so wird die Strafanzeige immer vom GBA verworfen.

Der Strafbefehl enthält lediglich Behauptungen und keinerlei Beweise, so dass dieser nicht akzeptabel ist und Klag dagegen Einspruch einlegte und ein ordentliches Strafverfahren verlangte. Seine Einspruchsbegründung mit den Anträgen ist beigefügt (Einspruchsbegruendung ohne Anlagen).

Das interessiert Richterin Sander beim Amtsgericht Rockenhausen jedoch nicht. Sie hat einen Hauptverhandlungstag am 14. September 2022, 15:00 Uhrangesetzt mit dem einzigen Beschluss:  Sein persönliches Erscheinen ist angeordnet.

Nach einer Nachfrage beim Amtsgericht wurde mitgeteilt, dass es nur um sein persönliches Erscheinen geht. Dies wurde ihm nachträglich nochmals per E-Mail und per Post nach Larnaka bestätigt. Zeugen, auch die von der Staatsanwältin benannten, wurden nicht geladen. Es ist damit offensichtlich, dass es Richterin Sander nicht um die Sache geht, sondern um das persönliches Erscheinen – um Klag zu verhaften. Damit soll dieser nachträglich bestraft werden, mit Freiheitsberaubung, enormen Kosten, Rufschädigung usw. 

Das Gericht ist darauf hingewiesen worden, dass es, da es in der Sache um Staatsgeheimnisse als geheim eingestufte Verschlusssachen geht, nicht zuständig ist. Die zuständigen Stellen, der Generalbundesanwalt, bzw. das OLG Koblenz halten sich aus dem Vorgang heraus. Dort weiß man, dass sie selbst die inkriminierenden Dokumente gefälscht und an Unbefugte weitergegeben haben. 

Es ist nicht auszuschließen, dass in dem Amtsgericht nun Justizgeschichte geschrieben wird, um ein Unrechtsurteil des OLG Koblenz zu schützen, in dem der Generalbundesanwalt die offenen Daten der NATO nachträglich zu geheimen Verschlusssachen umgemünzt hatte, obwohl seine Staatsanwälte dazu nicht ermächtigt waren, keinen Geheimschutz vorweisen konnten und sie die Dokumente auch noch großzügig an Unbefugte verteilt hatten. 

Der Generalbundesanwalt hat zwar durch Klag’s Veröffentlichung erkannt, dass er Gesetze brach und gibt daher heute keine seiner gefälschten Dokumente mehr heraus. Dennoch fühlt sich die politisch weisungsgebundene deutsche Justiz in einem hohen Maße brüskiert. Diese muss sich von einem Manfred Klag sagen lassen, dass sie seit 1994, dem Erlass des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) bei Landesverratsverfahren am Gesetz vorbei – nach veralteten Rechtsprechungen in den Kommentaren – geurteilt hat. Mutmaßlich sind die meisten der Landesverratsverfahren, ob nun ein Verrat vorlag oder nicht, rechtswidrig durchgeführt worden und damit ungültig. Aktuelle Beispiele liegen vor, wie bei der vom BKA bewiesenen Herausgabe von Staatsgeheimnissen des ehemaligen MdB´s und stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Karl Lamers, bei dem nachweislich ein Unschuldiger, selbst nach seinem Freispruch, durch das OLG Düsseldorf auf Betreiben des GBA verurteilt worden war um den MdB zu schützen. Der wurde bis heute nicht angeklagt.

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetzt (SÜG) schreibt seit 1994 vor, dass jeder, der von geheimen Tatsachen Kenntnis nimmt, für geheim sicherheitsüberprüft sein muss um seine Vertrauenswürdigkeit nachzuweisen; bei NATO-Dokumenten auch Richter – nach dem NATO-Geheimschutzgesetz. Die Strafjustiz ignoriert das bis heute und verfährt nach längst veralteten Rechtsprechungen und Rechtsmeinungen aus den Kommentaren. Dort haben die Rechtsgelehrten die Geheimschutzgesetzgebung einfach ignoriert und verweisen noch immer auf Rechtsprechungen aus den 50-er Jahren. Als Beispiel sei auf Fischer § 93 StGB, Rn 10 verwiesen: Da gibt es die Befugnis zur Kenntnisnahme von Staatsgeheimnissen z.B. einfach “aus der Natur der Sache”. Nur steht das nirgends in einem Gesetz!

In einer Vielzahl von Schreiben, Gerichtsverfahren und Hinweisen hat Klag darauf aufmerksam gemacht und der Generalbundesanwalt tut alles, seine Gerichtsverfahren zu beeinflussen, damit er nicht Recht bekommen darf. Denn das würde sein Landesverratsverfahren kippen und möglicherweise eine Lawine auslösen. Als Beweis, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, wird auch Thomas Meuter zugegen sein. Auch er wurde in einem Landesverratsverfahren zu 2 ½ Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl er die ihm vorgehaltenen Staatsgeheimnisse nie hatte, bei ihm nichts dergleichen gefunden wurde. Sie stammten jedoch nachweislich aus dem Büro des MdB Prof. Dr. Lamers. Bei ihm wurde nie wegen Landesverrats ermittelt. Obwohl seinem Verfahren geheime VS zugrunde lagen, war auch dort niemand im Prozess für geheim sicherheitsüberprüft. Es wurde einfach nach den veralteten Kommentaren verfahren. Das Verfahren ist beim Verfassungsgericht anhängig und ein Wiederaufnahmeverfahren wegen Beweisunterschlagung sowie Rechtsbruch des Gerichts, BKA und GBA in der Vorbereitung. 



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Kommentare

  1. Zusammengefasst lässt sich sagen: Eine durch und durch korrupte Bananenrepublik ZEIGT GESICHT.

    Es lebe der “Rechtsstaat”. Wie es um selbigen bestellt ist, konnte zuletzt jeder bei den C-Verfahren “hautnah”, live und in Farbe bestaunen.

    Aber den tumben Michel ficht all dies natürlich nicht an. Er schwärmt weiterhin von “seinem” Rechtsstaat, wenn er mit allen 10 Fingern auf die BÖSEN Ungarn, Polen, Russen, Chinesen, Türken usw. usf. zeigt, im besten Deutschland, das es jemals gab.

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