So funktioniert das Psychiatrie-Kartell – es kann jeden treffen!

Dort wo Gutachter, Staatsanwaltschaften, Richter, die hohe Politik und Klinikbetreiber in den Hinterzimmern gemeinsame Pläne aushecken, entstehen die Psychiatrie-Kartelle. Zunächst benötigt man eine große Klinik mit geschlossenem Massregelvollzug und eine Handvoll Gutachter, die regelmäßig von den Gerichten zu Rate gezogen werden können. Dazu zählen in der Regel niedergelassene Psychiater und ganz besonders die Ärzte der großen Kliniken.

Das alles ist nicht neu, nur haben sich die Strukturen ein wenig gewandelt. Viele der ehemaligen Landeskrankenhäuser oder kirchlicher Trägerschaft sind heute privatisiert, doch als Gesellschafter fungieren nicht selten die Gemeinden und Vertreter aus der Politik. Nicht wenige Karrieren starten mit einem Job im Aufsichtsrat vermeintlich gemeinnütziger Organisationen.

Das Geschäftsmodell für die Kliniken ist einfach. Es gibt staatliche Förderung für Baumaßnahmen und Ausweitung des Leistungsangebots u.ä.. Erfüllt die Geschlossene dann die gesetzlichen Regeln, fehlen nur noch die Patienten. Diese werden per Richterentscheid eingewiesen – etwa, wenn ein Angeklagter sich als schuldunfähig und Gefahr für die Allgemeinheit erweist. Bestätigen muss dies ein Gutachter, der entweder aus der aufnahmebereiten Klinik stammt oder zu den niedergelassenen Ärzten gehört, die der Klinik durch Überweisungen stets genügend Patienten für die anderen Abteilungen (Reha- und Akutpsychiatrie verschaffen – für deren Behandlungskosten die Krankenkassen aufkommen). Sitzt der Patient erst im Massregelvollzug, dann bekommt er einen gesetzlichen Betreuer – meist aus einem professionell arbeitenden Team – vermittelt. (Anwälte, Sozialarbeiter etc.) Nur selten werden Privatpersonen oder Angehörige bestellt, denn diese machen häufig Ärger, verweigern zum Beispiel die Zwangsmedikation, was den Gewinn schmälern und hohe Kosten verursachen kann.

Regelmäßig muss auch der Richter konsultiert werden, ob die geschlossene Unterbringung noch angemessen ist. Zur Seite steht den Patienten dabei ein sogenannter Patientenanwalt, wenn sie denn keinen eigenen haben, der „überwacht“, ob auch alles mit rechten Dingen zugeht. Die Verfahren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern, darum hier nur grob skizziert. Eine Vielzahl der Dauerpatienten im Massregelvollzug hat, wie viele unserer Recherchen ergeben haben, keine Menschenleben auf dem Gewissen, sondern recht geringe Anlasstaten in den Akten stehen, wie „Kneipenschlägereien“, „selbstgefährdendes Verhalten“ – was immer das auch heißen mag – oder wie im spektakulären Fall Ilona Haslbauer, genügt auch ein kleines Wortgefecht an der Supermarktkasse und der Vorwurf, einer Kundin den Wagen in die Haxen gestoßen zu haben, um hinter verschlossenen Mauern zu verschwinden und mit Zwangsmedikation beglückt zu werden.

Es ist ein Teufelskreislauf. Mucken die Patienten auf und erweisen sich im Klinikalltag als aufbrausend, aggressiv oder sonst wie irgendwie auffällig, landet dies in der Akte, die Gutachter und Richter zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung heranziehen. Wie wird wohl das Ergebnis ausfallen, wenn leere Betten sinkende Einkünfte bedeuten und jeder im Vergleich zu wirklichen Gewalttätern harmlose Patient einfach wieder entlassen wird? Im Ergebnis säßen nur noch Totschläger und Sexualverbrecher in den Anstalten, wie soll damit das oft nur angelernte Personal fertig werden? Zudem verändern sich die Patienten durch langjährige Einnahme von Psychopharmaka, werden dick und schwerfällig, wirken aufgedunsen, verlangsamt und leiden nicht selten an den sogenannten Spätdyskenesien, unwillkürliche Bewegungen von Gesichtsmuskeln und Bewegungsapparat – eine Nebenwirkung, die sich mit weiteren Medikamenten nur schwer unterdrücken lässt.

Durch die sogenannten PsychKG (Psychisch Kranken Gesetze) der Länder ist im Prinzip jeder Bürger gefährdet. Es reicht ein wenig auffälliges Verhalten und wie im Falle gemobbter Beamten oder der bekannten Steuerfahnder, eine psychiatrische Begutachtung und man ist nicht nur seinen Job los, sondern auch gleich weggesperrt. Jede normale Reaktion kann von den „Fachleuten“ als krank eingestuft werden. Glück haben nur wenige, wie eben Gustl Mollath, Dennis Stephan, Ilona Haslbauer, Michael Perez u.a., wenn die Öffentlichkeit darauf aufmerksam wird. Wie viele ähnliche Fälle gibt es, bei denen die Betroffenen keine Chance mehr haben und durch die Zwangsbehandlung mittlerweile gar nicht mehr in der Lage sind, ein Leben in Freiheit zu führen?

Als Drittem im Bunde der Psychiatriekartelle kommt der Politik eine entscheidende Rolle zu. Je mehr die Gesetze verschärft werden, je mehr Betten lassen sich füllen, je mehr „Berater“-Posten lassen sich nach einer aktiven Politikerlaufbahn besetzen. Dazu winken Fördergelder und schlussendlich die Pharmaindustrie, die beste Geschäfte im Feld Psychiatrie machen kann, weil diese nicht so kostenintensiv ist, wie die Apparatemedizin mit ihren aufwendigen Operationen. Pillen rein, Tür zu – Abrechnen! Zusätzlich leisten die meisten Insassen Arbeit, ähnlich wie in „Behindertenwerkstätten“ und nicht zum gesetzlichen Mindestlohn. Ortsansässige Unternehmen profitieren von der Möglichkeit des billigen Outsourcings und schmücken sich gleichzeitig mit dem Ruf der Wohltätigkeit. Ein breites Feld für Mauschelgeschäfte jeglicher Art, von denen die Öffentlichkeit nichts mit bekommt. Da Psychiatriepatienten ein schlechtes Image haben, besteht auch keine erhöhte Gefahr, dass Missstände so schnell entdeckt werden. Und wenn doch, dann war es ein Einzelfall ….

Hier einige Videos von meinem Kollegen Dirk Lauer:

O24

Versteckte Kamera – Psychiatrie im Darmstädter Umfeld

Bleiben Sie wachsam! Es kann jeden treffen. Am Beginn so mancher Psychiatriekarriere stand ein Disput mit dem Chef, ein Gang zum Betriebsarzt, eine längere Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Probleme (Anpassungsstörungen nennt das die Medizin perverserweise) und schließlich die Empfehlung, sich begutachten zu lassen …


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