Schweiz: Gericht wertet Bibelzitate als „Schwulenhass“ und erlässt 15.000 Franken Strafe

people walking on pedestrian lane
Foto vonClaudio Schwarz on Unsplash

Wer sehnsüchtig auf die Eidgenossenschaft blickt und das Schweizer Modell für die bessere Demokratie hält, dürfte durch dieses „Urteil“ eines „Gerichts“ Ernüchterung erfahren. Der Sachverhalt ist schnell erklärt. Ein Straßenprediger, der seit den Achtziger Jahren das Evangelium verkündet und aus der Bibel zitiert, muss 15.200 Franken Geldstrafe zahlen. Am Tag der sogenannten LGBT-Pride störten sich einige „Passant:innen“ an den Aussagen des. 63-Jährigen und riefen die Polizei.

https://twitter.com/george_orwell3/status/1559639575139684353

„Ihre Ansichten sind im Jahr 2022 definitiv aus der Zeit gefallen“, soll der Richter gesagt haben. Die Boulevardpresse macht sich lustig über den Angeklagten.

Die Geldstrafe beläuft sich auf 95 Tagessätze zu 160 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er die Gerichtskosten zahlen. Die Verurteilung stört ihn jedoch nicht. Für Jesus gebe er gerne sein ganzes Hab und Gut, sagte er in salbungsvollem Ton.

Einen Anwalt hatte der Mann nicht dabei. Jesus sei sein Beistand, sagte er zu Beginn des Prozesses. Auf dem Tisch neben ihm lag eine Bibel. Vor sich hatte er ein Ringmäppchen, aus dem er immer wieder mit lauter Stimme «passende» Bibel-Zitate vorlas.

Blick

Natürlich, so jemand kann ja nur ein Depp sein. Die „Passant:innen“ werden dagegen mit keiner weiteren Silbe erwähnt oder klargestellt, dass es sich bei der Heldentat lediglich um einen Akt der Denunziation handelte.

Besonders witzig fand man auch, dass sich das Gericht auf den neuen Diskriminierungsartikel stützt, den die Schweizer Stimmberechtigten im Februar 2020 guthiessen. Dieser verbietet Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Man merke, die Mehrheit ist immer gut, wenn sie die richtige Meinung hat und nicht Leute wie Trump oder Orban wählt.

Zu keiner Zeit hat das Gericht bestritten, dass der Angeklagte wortgetreu aus der Bibel zitiert hat. Nur seien die Passagen buchstabengetreu und fundamentalistisch interpretiert worden, um Homosexuelle herabzusetzen, so der Richter.

Wenn nun also die Bibel nicht mehr so ohne Weiteres und gefahrenfrei zitiert werden kann, da fragt man sich schon, wie es das Gericht mit anderen religiösen Büchern hält, beispielsweise dem „Koran“.


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Kommentare

3 Antworten zu „Schweiz: Gericht wertet Bibelzitate als „Schwulenhass“ und erlässt 15.000 Franken Strafe“

  1. Hünefeld

    Jede Religion ist auch Herrschaftsinstrument sehr weniger gegen die Mehrheit. JEDE.
    Problematisch ist solch ein Übergriff durch Gerichte welche sich in den Dienst stellen . Diese zerstörenden Kräfte sind weltweit zu sehen.

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  2. Rumpelstilzchen

    Was hat eine FREIE Meinungsäußerung mit „Diskriminierung“ zu tun, noch dazu, wenn es um Bibel-Zitate geht ? Ist die Bibel jetzt schon diskriminierend ?

    Vielleicht sollte der Straßenprediger – ganz WOKE – auf Koran- und Scharia-Zitate (z.B. Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet,greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf“) umsteigen ??

    Die LGBTQIXYZ-Deppen können ihrer Dünnschiss-Ideologie doch weiter ungehindert und uneingeschränkt frönen, ganz gleich, was der Straßenprediger dazu meint. ODER ?

    Aber was man inzwischen von westlichen „Gerichten“ zu halten hat, haben wir in den letzten Jahren ja mehr als zur Genüge vorgeführt bekommen.

    Freisler war bekanntlich auch „Richter“……..

  3. ClaudiaCC

    Ein übles Unrechts-Urteil !