Die Entscheidung des Landesgerichts Wien, einen Schiedsspruch auf Basis der Scharia als rechtsgültig anzuerkennen, sorgt für Fassungslosigkeit. Laut einem Bericht von oe24 hat das Gericht entschieden, dass islamisches Recht in Österreich angewendet werden kann, sofern es zivilrechtlich vereinbart wurde. In einem konkreten Fall bestätigte das Gericht eine Zahlungsverpflichtung von 320.000 Euro, die auf einer Schiedsvereinbarung basiert, welche sich auf die Scharia stützt. Diese Entscheidung wird als Präzedenzfall gewertet und löst heftige Kritik aus – nicht zuletzt bei der FPÖ, die von „absolutem Wahnsinn“ spricht.
Die Argumentation des Gerichts ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die den österreichischen Rechtsstaat verteidigen. Es wird behauptet, dass kein Widerspruch zu den Grundwerten des österreichischen Rechts bestehe, solange die formale Vereinbarung eingehalten wird. Die inhaltliche Auslegung der Scharia wurde dabei bewusst ignoriert. Dies öffnet Tür und Tor für eine schleichende Einführung religiöser Paralleljustiz, die mit den Prinzipien eines säkularen Rechtsstaates unvereinbar ist.
FPÖ-Sicherheitssprecher Andreas Bors bringt es auf den Punkt: „Österreich ist ein christlich-abendländisch geprägter Rechtsstaat – und genau dieser Rechtsstaat darf niemals durch religiöse Rechtssysteme wie die Scharia untergraben werden.“ Die Entscheidung des Gerichts wirft die Frage auf, ob die Justiz die eigene Rechtsordnung noch ernst nimmt oder ob sie sich ideologischen Einflüssen beugt, die mit westlichen Werten nichts zu tun haben.

