Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Klage auf Rückführung der Kohl-Akten ins Bundesarchiv wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit segnen die roten Robenträger faktisch den Entzug amtlicher Dokumente aus öffentlicher Hand ab – die Kanzlerakten bleiben in privaten Kellern verschwunden. Informationsfreiheit und Rechtsstaat werden so mit einem Federstrich ausgehebelt, wie das Overton Magazin berichtet.
Die Journalistin Gaby Weber hatte über Jahre hinweg versucht, das Kanzleramt zu verpflichten, die Originalunterlagen aus der Oggersheimer Privatverwahrung zurückzuholen. Doch von Verwaltungsgerichten über das Bundesverwaltungsgericht bis nach Karlsruhe wurde ihre Klage abgeschmettert. Selbst der Hinweis auf das Bundesarchivgesetz, das die Pflicht zur Übergabe amtlicher Unterlagen klar regelt, verhallte ungehört. Strafrechtliche Vorschriften zum Verwahrungsbruch? Offenbar nicht der Rede wert, wenn es um die Hinterlassenschaften eines Altkanzlers geht.
Die Entscheidung trägt die Unterschriften von Stephan Harbarth, Ines Härtel und Martin Eifert. Für viele ein weiteres Indiz, dass die höchste Instanz längst nicht mehr als neutrale Hüterin der Verfassung auftritt, sondern als politischer Schutzwall der Mächtigen. Während Bürger für jede Lappalie mit Paragrafen traktiert werden, darf im Oggersheimer Keller ein Stück Zeitgeschichte verschwinden.
Weber wirft zudem die Systemfrage auf: Wenn Richterkarrieren von Parteien abhängen, ist Unabhängigkeit nur noch Fassade. Ihr Vorschlag – die Auswahl der Richter durch Losverfahren – mag radikal klingen, zeigt aber, wie tief das Vertrauen in die Justiz bereits zerstört ist. Ein Rechtsstaat, in dem amtliche Akten verschwinden dürfen, macht sich selbst zur Farce.

