Rammstein: Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Lindemann

Die Staatsanwaltschaft in Vilnius (Litauen) hat das durch die Anzeige von Shelby Lynn eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt und damit die vorangegangene Entscheidung der dortigen Polizei bestätigt, teilen die Anwälte von Till Lindemann mit.

Die Irin habe sich laut einem rechtsmedizinischen Gutachten möglicherweise im Rahmen eines “Unfallgeschehens ohne Fremdeinwirkung” die in ihrem Video gezeigten Verletzungen zugezogen heißt es weiter. Die Kanzlei hatte das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln damit beauftragt.

Auch habe man Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens nehmen können, die weiter ermittelt. Anzeigenerstatter seien keine vermeintlichen Opfer, sondern unbeteiligte Dritte , die ihre Anzeigen ausschließlich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen. Des Weiteren habe sich aus der Akteneinsicht ergeben, dass bislang keine objektiven Beweismittel, die für eine “Tatbegehung unseres Mandanten sprechen”, vorliegen.

Abmahnungen wegen unzulässiger Berichterstattung und unwahren Tatsachenbehauptungen

Als Reaktion auf den Bericht in SPIEGEL Nr. 24 vom 10. Juni 2023 haben Lindemanns Anwälte beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, in der sie eine Verletzung der Privatsphäre ihres Mandanten, die Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen und unzulässige Verdachtsberichterstattung geltend machen. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.

Die YouTuberin Kayla Shyx (eigentlicher Name: Kaya Loska) wurde im Zusammenhang mit ihrem YouTube-Video vom 6. Juni 2023 abgemahnt. Daraufhin gab sie zu zwei Punkten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

In der Schweiz wurde u.a. die Ringier AG wegen der Berichterstattung auf  www.blick.ch vom 18.06.2023 (Titel: “Rekrutierte Alena M. auch in Bern Frauen für Lindemann?”) abgemahnt. Der Verlag gab gegenüber Lindemann eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Beitrag kann über die Internetseiten nicht mehr abgerufen werden.



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4 Kommentare

  1. Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt. Das ist in etwa so, als ob die ANTIFA ermittelt. Sozusagen…

    Der Herr Staatsanwalt hängt dort bekanntlich am linksgrünschwarz-versifften Gängelband.

  2. Wenn man lange genug ermittelt, findet man schon etwas, auch wenn es mit der ursprünglichen Anklage nichts zu tun hat.
    Vielleicht hat er ja mal im Parkverbot geparkt und ist dann später einfach weitergefahren. Daraus kann man eine prima Fahrerflucht machen.

    1. Oder er hat im Stadtpark wildgepinkelt. Könnte sich um Exhibitionismus handeln.

  3. Mal dumm gefragt…was sucht eigentlich eine ” attraktive (?) ” irische Katholikin auf einem Rammstein-Konzert ? Ich kenne den Geschmack von Lindemann jetzt nicht so genau, aber eine Shelby Lynn hätte sich Mir jetzt nicht näher als 10 Meter nähern dürfen .
    Meine Security wäre hier sofort aktiv geworden.

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