Pünktlich! Karlsruhe weist Eilanträge gegen Unterzeichnung von Migrations- und Flüchtlingspakt zurück

Rechtzeitig vor der Unterzeichnung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Reihe von Eilanträgen gegen den Migrationspakt und die Flüchtlingsresolution der UN zurück gewiesen.

Darin heißt es unter anderem:

Da weder der Migrationspakt noch der Flüchtlingspakt unmittelbare Rechtswirkungen entfalten, kommt eine Betroffenheit der Antragsteller in grundrechtlich geschützten Interessen nicht in Betracht. Eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die, wie die Antragsteller zu 1 bis 11 behaupten, zur Inanspruchnahme des Widerstandsrechts gemäß Art. 20 Abs. 4 GG berechtigen würde, liegt fern. Im Übrigen stehen den Antragstellern – wie das vorliegende Verfahren zeigt – rechtsstaatliche Möglichkeiten offen, sich gegen eine mögliche Verletzung ihrer Rechte auch in Zukunft zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 89, 155 <180>).

http://opposition24.com/artikel20-absatz4-jurist-eilantrag/


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