Offenbarungseid nach Gerichtsurteil bei OpenAI: Gelöschte Chats werden nicht gelöscht!

OpenAI sorgt erneut für Aufsehen – diesmal mit einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Wie etliche Portale berichten, werden Chatverläufe von ChatGPT mindestens ein Jahr lang gespeichert – selbst wenn sie angeblich „gelöscht“ wurden. Wer glaubt, er könne seine Unterhaltung mit der KI einfach aus dem System entfernen, irrt gewaltig.

Die offizielle Begründung von OpenAI: Man sei aus rechtlichen Gründen verpflichtet, sämtliche Konversationen mindestens zwölf Monate aufzubewahren. Diese Richtlinie gelte selbst dann, wenn Nutzer ihre Daten löschen – und diene angeblich dazu, „Missbrauch zu erkennen und zu verhindern“ sowie „rechtliche Anfragen zu bearbeiten“. In seltenen Fällen könnten die Daten sogar noch länger gespeichert werden – je nach Einschätzung des Unternehmens.

Mit anderen Worten: Der Nutzer löscht, OpenAI behält.

Während man nach außen Transparenz und Datenschutz predigt, sieht die Realität hinter den Kulissen ganz anders aus. Gelöschte Chats verschwinden lediglich aus der Oberfläche – intern werden sie weiterhin aufbewahrt, analysiert und archiviert. Die Verantwortung darüber liegt allein bei OpenAI.

Freiwilligkeit und Kontrolle? Fehlanzeige. Wer ChatGPT nutzt, wird Teil eines undurchsichtigen Systems – ob er will oder nicht.


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4 Antworten zu „Offenbarungseid nach Gerichtsurteil bei OpenAI: Gelöschte Chats werden nicht gelöscht!“

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