OpenAI sorgt erneut für Aufsehen – diesmal mit einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Wie etliche Portale berichten, werden Chatverläufe von ChatGPT mindestens ein Jahr lang gespeichert – selbst wenn sie angeblich „gelöscht“ wurden. Wer glaubt, er könne seine Unterhaltung mit der KI einfach aus dem System entfernen, irrt gewaltig.
Die offizielle Begründung von OpenAI: Man sei aus rechtlichen Gründen verpflichtet, sämtliche Konversationen mindestens zwölf Monate aufzubewahren. Diese Richtlinie gelte selbst dann, wenn Nutzer ihre Daten löschen – und diene angeblich dazu, „Missbrauch zu erkennen und zu verhindern“ sowie „rechtliche Anfragen zu bearbeiten“. In seltenen Fällen könnten die Daten sogar noch länger gespeichert werden – je nach Einschätzung des Unternehmens.
Mit anderen Worten: Der Nutzer löscht, OpenAI behält.
Während man nach außen Transparenz und Datenschutz predigt, sieht die Realität hinter den Kulissen ganz anders aus. Gelöschte Chats verschwinden lediglich aus der Oberfläche – intern werden sie weiterhin aufbewahrt, analysiert und archiviert. Die Verantwortung darüber liegt allein bei OpenAI.
Freiwilligkeit und Kontrolle? Fehlanzeige. Wer ChatGPT nutzt, wird Teil eines undurchsichtigen Systems – ob er will oder nicht.
Kommentare
4 Antworten zu „Offenbarungseid nach Gerichtsurteil bei OpenAI: Gelöschte Chats werden nicht gelöscht!“
Jeder soll doch bitte nach seiner „OpenAi“ selig werden ! Bitte Schön, Ich bin doch lieber Freireligiös !
Wer solchen Schachsinn nutzt ist selbst schwachsinnig.
Warum sollte man seine Unterhaltungen nachträglich entfernen? So spannend und geheim kanns nicht gewesen sein, wenn man sich fürs Internet und KI entscheidet.
Schlage vor, die eigenen Meinungsfreiheit neu zu denken. Früher stand MANN zu seinem Wort.