Nicht verhandlungsfähig – Prozess gegen Horst Mahler unterbrochen

Horst Mahler / Screenshot Facebook

Der Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts bleibt unterbrochen, da eine vorläufige Begutachtung ergab, dass der 87-jährige Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Eine grundsätzliche Begutachtung steht noch aus und die Fortsetzung des Prozesses ist daher ungewiss. In der vergangenen Woche hatte der Staatsanwalt 4 Jahre und 8 Monate Haft für Mahler gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch forderte. Mahler hatte rechtswidrige Äußerungen in elf Schriften zwischen 2013 und 2017 verbreitet und wurde bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt.

In den 1960er Jahren war Mahler als Verteidiger mehrerer bekannter linker Aktivisten und politischer Gefangener tätig, darunter Beate Klarsfeld, Fritz Teufel, Rainer Langhans, Rudi Dutschke, Peter Brandt sowie Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Mahler war auch an der Gründung der terroristischen Gruppe RAF beteiligt und wurde später wegen Bankraubs und Gefangenenbefreiung zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Während seiner Haftzeit trat er aus der RAF aus und wandte sich später der maoistischen Kleinpartei KPD-AO zu. Er wurde später auf Bewährung entlassen und arbeitete wieder als Anwalt. Am 12. August 2000 trat Mahler in die NPD ein und gilt seitdem als Rechtsextremist.

Schlagzeilen machte auch vor fünf Jahren Mahlers Flucht nach Ungarn, wo er vergeblich um Asyl bat.

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