Ein deutliches Signal aus Niedersachsen: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Schöffin ihr Amt verliert, weil sie in einer Strafverhandlung nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten wollte. Laut OLG Braunschweig verstoße dies gegen das Neutralitätsgebot – und zwar nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
Das Gericht begründet seinen Schritt mit dem Schutz der „Funktionsfähigkeit der Rechtspflege“ und dem Vertrauen der Bürger in eine neutrale Justiz. Religiöse Symbole, egal welcher Art, hätten im Gerichtssaal nichts verloren – dort soll allein das Recht sprechen. Die Schöffin sah das anders und berief sich auf ihre persönliche Glaubensfreiheit. Doch wer über andere richtet, muss sichtbar unparteiisch sein – und das gilt auch für Kleidungsstücke.
Wie LTO berichtet, hatte bereits das OLG Hamm eine gleichlautende Entscheidung gefällt – die Linie der Rechtsprechung ist damit klar.

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