Nächste Klagewelle nach Gerichtsentscheid droht: VW muss Diesel-SUV zurücknehmen

Das Landgericht Köln hat erstmalig mit Urteil vom 20.12.2018 (Az. 36 O 147/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen abgasmanipulierten VW Touareg 3,0 Liter Diesel, Baujahr 2015, zurückzunehmen. Den vom Kläger gezahlten Kaufpreis in Höhe von 66.640,- EUR muss Volkswagen abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 0,266 EUR pro Kilometer erstatten

Der vom Kläger im Juli 2015 bestellte VW Touareg wurde im November desselben Jahres ausgeliefert – zwei Monate nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Dem Kläger wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 nicht vom Abgasskandal betroffen sei. Am 08.12.2017 rief das Kraftfahrt-Bundesamt aber auch seinen Pkw wegen illegaler Abgassoftware zurück. Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang fest, dass VW in dem streitbefangenen Fahrzeug neuerer Bauart gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete. Unter anderem wurde die Einspritzung von schadstoffminderndem AdBlue manipuliert. Die Typengenehmigung für den Fahrzeugtyp sei deshalb nur durch Täuschung erwirkt worden. Dem Kläger stehe deshalb nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ein Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu. Denn diesen hätte er in Kenntnis der Abgastricks schon wegen der damit verbundenen Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht abgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies das Gericht zurück. Diese habe zwar den Motor physisch hergestellt, aber nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die verbotene Motorsoftware. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler nahm das Gericht Verjährung an.

“Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem 3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind.” Kommentiert Rechtsanwalt Murken-Flato. “Diese Fahrzeuge haben einen besonders hohen Wertverlust durch den Abgasskandal erlitten. Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017 angeordnet wurden.”

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

iPads im Abverkauf: Jetzt sichern!