Mordfall Peggy: Dienstgeheimnisse verletzt! Rechtsanwältin von Ulvi K. erstattet Strafanzeige

Rechtsanwältin Hanna Henning / foto: O24

Wie in verschiedenen Zeitungsartikeln zu lesen ist, würden Ermittler der Soko-Peggy eine wiederaufbereitete Tonbandaufnahme Lichtenberger Bürgern vorspielen, die zu Zeugenaussagen geladen wurden.  Es soll sich um ein Gespräch zwischen Ulvi K. und seinem Vater handeln. Angeblich wurde diese Tonbandaufzeichnung heimlich aufgenommen und der damalige Beschuldigte soll darin geschildert haben, wie er und Manuel S. die Leiche von Peggy beseitigt hätten.

Hier zwei unfassbare Beispiele aus der Qualitätspresse:

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Bereits das Vorspielen einer im Ermittlungsverfahren gewonnen heimlichen Gesprächsaufzeichnung durch Beamte gegenüber Dritten ist rechtswidrig. Rechtsanwältin Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Bereits im Rahmen einer Pressekonferenz waren der Öffentlichkeit im Januar Videoausschnitte präsentiert worden, die zeigten, mit welch fragwürdigen Methoden unter Chefermittler Wolfgang Geier gearbeitet wurde. Die zahlreichen “Aussagen” von Ulvi K. widersprechen sich erheblich, auch die fragliche Tonbandaufnahme stammt aus dieser Zeit. Wie man heute noch darauf kommt, dass hier irgendetwas zu verwerten wäre, ist mehr als sonderbar und dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Anwesend bei der Präsentation war auch der Journalist Otto Lapp, der nun die hanebüchene Geschichte von den “Neun Indizien” im Nordbayrischen Kurier verfasst hat. Hier wurde mutmaßlich nicht schlampig recherchiert, sondern mit Absicht Fakten geleugnet.

Die Kanzlei Hanna Henning stellt Strafantrag gemäß 201 STGB hinsichtlich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen jene Beamte der Soko Peggy die Teile oder als Ganzes jener seinerzeit heimlich getätigten Aufzeichnungen gegenüber Zeugen vorgespielt wurden.

Kulac Strafantrag gegen SOKO Peggy 16.02. 2019

Justizministerin Barley winkt ab

Ein Schreiben von Ulvi K.s gesetzlicher Betreuerin Gudrun Rödel an das Justizministerium wurde mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder abgebügelt. Vor dem Hintergrund, dass im bayrischen Landtag alsbald ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden könnte und dabei erneut Kriminaldirektor a. D. Wolfgang Geier, der auch schon im Fall NSU eine mehr als unglückliche Figur abgegeben hat, in den Fokus eines der schlimmsten Justizskandale der Nachkriegszeit geraten würde, gibt man sich wohl lieber bedeckt.

http://opposition24.com/live-pressekonferenz-mordfall-peggy/

 



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