Leiche von Anna S. im Kellerversteck gefunden – Justiz trägt die Verantwortung für den brutalen Frauenmord

Am Montag wurde die Leiche der vermissten Anna S. in einem Kellerversteck in Krefeld gefunden. Die Obduktion bestätigte einen Tag später zweifelsfrei die Identität der vermissten Frau. Das vorläufige Gutachten der Rechtsmedizin ergab, dass die Gelsenkirchenerin vermutlich erstickt wurde. Der Täter, ein Mann aus Krefeld und ihr Ex-Freund, ist bereits im Dezember 2020 durch das Landgericht Essen wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Der Mord ohne Leiche konnte ihm unter anderem deshalb nachgewiesen werden, weil die Ermittler ein Video von der Ermordeten auf seinem Computer fanden. Offenbar hat er sich an dem Leichnam vergangen.

Damit könnte eine schreckliche Geschichte endlich abgeschlossen werden, denn dieses Mal kommt der Täter nicht mehr so ohne Weiteres raus, um noch einmal zu morden. Anna S. allerdings könnte noch leben, wenn ihr Mörder Michael S. gleich nach seiner ersten Tat für immer hinter Gittern gelandet wäre. Denn er war einschlägig vorbestraft, seine Gefährlichkeit  gutachterlich belegt. Er war 1999 wegen Totschlags an einer Ex-Freundin  zu  elf Jahren Haft verurteilt worden; er hatte die Frau mit 126 Messerstichen regelrecht abgeschlachtet. (RP)

Doch damit nicht genug. Nach seiner Entlassung stand der Mörder recht schnell wieder vor Gericht, weil er seine damalige Lebensgefährtin schwer misshandelt und gewürgt hatte. 2015 bekam er dafür nur zwei Jahre und acht Monate Haft vom Amtsgericht Krefeld, wo seine Vorgeschichte bekannt war. Was sind das für Richter? Sein mutmaßlich zweites Opfer – denn wer weiß, wie viele Morde Michael S. tatsächlich begangen hat – kam wenigstens mit dem Leben davon. Anna S. aus Gelsenkirchen hatte keine Chance. 2019 schlug der Killer erneut zu und konnte sein Opfer in dem Haus, in dem er lebte, unbemerkt im Keller einmauern. Da es sich offenbar auch um den Tatort handelt, bleibt es mehr als fraglich, warum die Ermittler erst jetzt die Leiche gefunden haben.

Es gäbe nicht einen einzigen Fall solch schlimmer Wiederholungstaten, wenn die Justiz den Gedanken der Resozialisierung auf die Opfer richten würde. Sie und ihre Angehörigen benötigen nach einem Verbrechen Hilfe, nicht die Täter. Niemand wird wieder lebendig, wenn ein Mörder hingerichtet wird, doch wie gesagt, Anna S. würde noch leben, hätte man ihren Mörder gleich beim ersten Mal für immer aus dem Verkehr gezogen.



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5 Kommentare

  1. Schlimme Geschichte, doch so etwas passiert Tagtäglich in Deutschland seit 2015. Von wievielen Gruppenvergewaltigungen und Morden habe ich gelesen, ich bin schon ganz abgestumpft. Es ist normal, es ist eine Kultur geworden, den Menschen ist es egal, solange es Sie nicht betrifft. Betrifft es Sie, stehen Sie meist allein da. Eine furchtbare moralisch verkommene und gottlose Zeit und es wird noch viel schlimmer.

  2. Herr van de Rydt, man sollte u.a. vielleicht mal prüfen, ob die verantwortlichen Justiziare überhaupt Jura studiert haben, man liest und hört ja immer öfter von erfundenen und gefakten Abschlüssen ? Kuscheljustizdiplom oder was ? Todesstrafe verhindert ja leider keine Morde, reduziert aber die Anzahl doch kräftig !

  3. Ein furchtbarer Fall. Ein offenbar echtes MONSTER als Täter.

    Man sollte in Erwägung ziehen, dass es auch in der Justiz Bösartige, Pädophile, Psychopathen und anderweitig GESTÖRTE aller Couleur gibt. Auch Rechtsbeugung (Verbrechenstatbestand gem. $ 339 StGB !!) ist längst an der Tagesordnung (weil wo kein Kläger, da kein Richter !)

    So “erklärt” sich vieles, was NICHT erklärbar ist…

    Eine durch und durch GESTÖRTE Gesellschaft kann auch kein gesundes Justizsystem haben.

  4. Bösartige Menschen gibt es nahezu überall auf der Welt. Aber, so denke ich, sind solch absolut gefährliche Psychopathen nicht an jeder Ecke zu finden. Auch nicht in den westlichen Ländern mit einer eher lauen Strafjustiz, die schon lange von der Möglichkeit einer Resozialisierung eines nahezu jeden Delinquenten ausgeht. Eine immer wieder fatale Fehleinschätzung mit tragischen Folgen für die Betroffen. Es wird behauptet, die Todesstrafe würde nicht als Abschreckung taugen, weil derartige Straftäter in ihrem Wahn stets davon ausgehen, dass sie nicht erwischt würden. Mag sein. Aber stellen wir uns gerade in den USA eine solche Kuscheljustiz, mit einem bald nicht mehr nachvollziehbaren Verständnis für die Täter, vor. Die Kriminalität würde ins nahezu unermessliche steigen. Natürlich haben die schlimmsten Täter Angst vor der Todesstrafe. Um diese noch abzuwenden, gestehen diese Kerle ihre Taten in allen schrecklichen Einzelheiten und verraten, wo sie ihre Opfer verscharrt bzw. abgelegt haben. Meist geht dem Geständnis ein „Deal“ mit Staatsanwaltschaft voraus, auch die Angehörigen werden dabei gehört u. einbezogen. Was folgt ist ein knallhartes Lebenslang ohne Begnadigungsmöglichkeit. In Europa ist die Todesstrafe verpönt, ok man kann das durchaus so sehen und auch so handhaben, dann aber bitte in diesen Fällen eine strenge Justiz, damit diese Monster für immer im Loch verschwinden, denn da gehören sie hin. Bei uns bedeutet Lebenslang 15 Jahre, im besonders schweren Fall mindestens 23 Jahre, wenn anschließend Sicherungsverwahrung angeordnet wird, dann wechseln diese Dreckskerle in eine betreute aber bewachte „Wohnanlage“ und das haben die allermeisten wirklich nicht verdient.

  5. Auch Mörder zu verstehen ist wichtig, nicht nur, weil auch diese Menschen sind, sondern in erster Linie, um Opfer und potentielle Opfer zu schützen.
    Ich erinnere mich an die Äusserungen eines jugendlichen Serien-Täters, über den unter dem Titel “A Need to Kill” geschrieben wurde. Auf die Frage des Interviewers, ob er in Freiheit wieder morden würde antwortete er : “Ja, ich glaube nicht, dass ich es lassen könnte.”
    Ich verstand -auch nach der Biographie des Mehrfach-Mörders “mit dem Engelsgesicht” Jürgen Bartsch und der Lektüre von Alice Miller “Du sollst nicht merken”- wie solche Mörder ticken und warum in ihnen ein Drang zum Quälen und Töten entsteht.
    Gerade wenn man die Täter versteht, wird deutlich, wie fatal es ist, wenn Richter oft einer oberflächlichen, nicht auf wirklichem Verständnis der seelischen Mechanismen des Mörders begründeten pseudohumanen, fahrlässigen Ideologie folgen und nur “milde” Strafen aussprechen, die den Tätern eine “zweite Chance” einräumen, viel zu oft eine weitere Chance zu quälen und zu morden.
    Tatsächlich kann weder durch dilettantische “Resozialisierungs-Massnahmen” wie Freigang etc., noch durch Sozio- oder Psychotherapie die durch lieblose, vernachlässigende und sadistische Behandlung in der Kindheit verursachte seelische Verkrüppelung eines Mörders geändert werden. Die Entwicklung zu einem normal fühlenden und agierenden Menschen wurde nicht gefördert, fand nicht statt und lässt sich nicht nachholen.
    Wer einmal gemordet* hat, bleibt für immer gefährlich und muss für den Rest seines Lebens eingesperrt und so an weiteren Taten gehindert werden.

    *vorsätzlich und/oder aus “niedrigen Beweggründen”

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