Leiche von Anna S. im Kellerversteck gefunden – Justiz trägt die Verantwortung für den brutalen Frauenmord

Am Montag wurde die Leiche der vermissten Anna S. in einem Kellerversteck in Krefeld gefunden. Die Obduktion bestätigte einen Tag später zweifelsfrei die Identität der vermissten Frau. Das vorläufige Gutachten der Rechtsmedizin ergab, dass die Gelsenkirchenerin vermutlich erstickt wurde. Der Täter, ein Mann aus Krefeld und ihr Ex-Freund, ist bereits im Dezember 2020 durch das Landgericht Essen wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Der Mord ohne Leiche konnte ihm unter anderem deshalb nachgewiesen werden, weil die Ermittler ein Video von der Ermordeten auf seinem Computer fanden. Offenbar hat er sich an dem Leichnam vergangen.

Damit könnte eine schreckliche Geschichte endlich abgeschlossen werden, denn dieses Mal kommt der Täter nicht mehr so ohne Weiteres raus, um noch einmal zu morden. Anna S. allerdings könnte noch leben, wenn ihr Mörder Michael S. gleich nach seiner ersten Tat für immer hinter Gittern gelandet wäre. Denn er war einschlägig vorbestraft, seine Gefährlichkeit  gutachterlich belegt. Er war 1999 wegen Totschlags an einer Ex-Freundin  zu  elf Jahren Haft verurteilt worden; er hatte die Frau mit 126 Messerstichen regelrecht abgeschlachtet. (RP)

Doch damit nicht genug. Nach seiner Entlassung stand der Mörder recht schnell wieder vor Gericht, weil er seine damalige Lebensgefährtin schwer misshandelt und gewürgt hatte. 2015 bekam er dafür nur zwei Jahre und acht Monate Haft vom Amtsgericht Krefeld, wo seine Vorgeschichte bekannt war. Was sind das für Richter? Sein mutmaßlich zweites Opfer – denn wer weiß, wie viele Morde Michael S. tatsächlich begangen hat – kam wenigstens mit dem Leben davon. Anna S. aus Gelsenkirchen hatte keine Chance. 2019 schlug der Killer erneut zu und konnte sein Opfer in dem Haus, in dem er lebte, unbemerkt im Keller einmauern. Da es sich offenbar auch um den Tatort handelt, bleibt es mehr als fraglich, warum die Ermittler erst jetzt die Leiche gefunden haben.

Es gäbe nicht einen einzigen Fall solch schlimmer Wiederholungstaten, wenn die Justiz den Gedanken der Resozialisierung auf die Opfer richten würde. Sie und ihre Angehörigen benötigen nach einem Verbrechen Hilfe, nicht die Täter. Niemand wird wieder lebendig, wenn ein Mörder hingerichtet wird, doch wie gesagt, Anna S. würde noch leben, hätte man ihren Mörder gleich beim ersten Mal für immer aus dem Verkehr gezogen.

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