Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt zur Gleichbehandlung von Genesenen mit Geimpften

Gestern reichte das MWGFD-Mitglied Prof. Dr. Werner Müller eine Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt ein, mit der er die Gleichbehandlung von Genesenen mit Geimpften verlangte. Die 20seitige Klageschrift wurde mit 3 Anlagen mit zusammen 115 Seiten ergänzt.

Müller wurde am 24.08.21 positiv getestet und musste am 30.08.21 ins Krankenhaus. Der Stationsarzt, der den bekannten Regierungskritiker wohl erkannte, organisierte ein Fernsehteam von Spiegel-TV, das vermutlich einen „reumütigen Sünder“ erwartete. Auf die Frage: „Was sagen Sie denen, die noch immer gegen die Maßnahmen protestierten?“ antwortete Müller: „Macht weiter!“ In einem Interview für die ARD-Sendung Report Mainz vom 23.11.21 sagte er: „Der Stationsarzt wertete meine Erkrankung im Entlassungsbericht als außergewöhnlich schweren Verlauf. Er bescheinigte mir aber auch einen guten Gesundheitszustand. Wenn ein gesunder 61jähriger einen außergewöhnlich schweren Verlauf ohne schwere Atemnot und ohne Intensivstation bewältigen kann, dann ist das doch eine gute Nachricht!“ Dieser Satz wurde aber wie viele andere nicht gesendet.

Am 04.10.21 legte Müller gegen den Genesenennachweis vom 18.09.21 mit einer Gültigkeit bis zum 24.02.22 Widerspruch beim zuständigen Landratsamt ein und verlangte die Gültigkeit bis zum 24.08.22 wie bei Geimpften. Über diesen Widerspruch wurde nicht entschieden, weshalb nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig wurde.

Der Klagebegründung stellte Müller folgende Thesen voran:

1) Der Staat trägt bei einer Ungleichbehandlung die Beweislast, dass ein ungleicher Sachverhalt vorliegt, der ungleich behandelt werden darf. Angesichts der hier vorgetragenen Beweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Beweis gelingen könnte.

2) Eine Auswertung der vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) veröffentlichten Zahlen ergibt, dass die Impfung keine oder nur eine geringe Wirkung unterhalb einer statistischen Auffälligkeit haben kann.

a) Auch das Robert-Koch-Institut relativiert seine früheren Aussagen

b) Die aktuellen Zahlen lassen keine Wirkung erkennen

c) Es gibt keine negative Korrelation zwischen Impfungen und Fallzahlen

3) Die mangelnde Wirksamkeit ist auch medizinisch erklärbar.

4) Die natürliche Immunisierung nach einer überstandenen Erkrankung ist wirkungsvoll und sie dauert mindestens ein Jahr an.

5) Eine Schlechterstellung von Genesenen gegenüber Geimpften ist auch deshalb nicht sachlich gerechtfertigt, weil jede Impfung mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, die überstandene Infektion dagegen nicht. 

Der Kern der Argumentation: Weil die Impfung kein geeignetes Mittel gegen die Pandemie ist und weil die natürliche Immunisierung wirkt, ist die Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt. Zur Wirksamkeit der natürlichen Immunisierung führt er den Vergleich mit Schweden an.

Mehr dazu: www.mwgfd.de


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