Justizskandal Brunner: Gericht hält Termin zum Wiederaufnahmeverfahren nicht ein

Claudia Brunner – foto: behoerdenstress.de

Der Fall Brunner wird von uns begleitet und dokumentiert. Würde in Deutschland der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten – in dubio pro reo” gelten, dürfte sich der Verurteilte gar nicht hinter Gittern befinden. Mein Kollege Dirk Lauer und ich haben die Familie zuhause besucht und hatten ausführlich Gelegenheit, die Unterlagen zu studieren. Die Beweislage ist derart dünn und Angehörige und Freunde sind von der Unschuld von Steffen Brunner überzeugt.

Bezüglich des Wiederaufnahmeverfahrens setzt das Gericht offenbar auf die Verzögerungstaktik.

“Wie aus dem Antwortschreiben des Landgericht Kassel zu entnehmen ist, teilt das Gericht seine Antwort auf das Schreiben vom 05.01.2018 erst am 08.08.2018 mit, das eine Entscheidung über das Wiederaufnahmeverfahren voraussichtlich Ende August/Anfang September erfolgen wird!”

https://behoerdenstress.de/gerechtigkeit-steffen-brunner-seit-jahren-entscheidung/



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