Jagd auf Kameraleute und Journalisten am Landgericht Gießen

Es ging um einen Prozess gegen die Psychologin Andrea Christidis. Dem Journalistenbüro sind die Rechte zur Prozessberichterstattung begründungslos durch das Landgericht Gießen vereitelt worden. Es wurde lautstark und zwar in aggressiver Art und Weise verlangt, das bereits gedrehte Material zu löschen, berichtet Volker Hoffmann.

Wir wurden durch eine umstehende und herumfabulierende Richterschar mit Drehverbot belegt, obwohl wir auf die wegweisende Entscheidung des BVG vom 19.12.2007 hingewiesen haben. (Bundesverfassungsgericht/Entscheidungen/DE/2007/12)

Weil wir uns weigerten das Material herauszugeben, wurden wir des „Gerichtes“ verwiesen. Die Frage – ob es ein Öffentlichkeitsgebot für öffentliche Gerichtsverhandlungen gibt – wurde arrogant abgetan.

Und hier Teil des Videos:


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