Irrsinnsurteil: Gericht verdonnert Bahn zu „geschlechtsneutraler Anrede“

Wohin driftet eine Gesellschaft, in der die Ausnahme zur Norm erhoben wird? Die Deutsche Bahn hat gegen einen Aktivisten und Diplom-Psychologen verloren und muss von ursprünglich 5000 Euro geforderten Schadensersatz 1000 Euro bezahlen. Und weiter muss das Unternehmen ab 2023 die „geschlechtsneutrale Anrede“ einführen.

Und so berichtet der Staatsfunk über den Fall, der mutmaßlich weitreichende Folgen nach sich ziehen wird.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der klagenden Person aus Bissendorf, die sich selbst René_ Rain Hornstein nennt, 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. „Die Zuschreibung von Männlichkeit“ werde als Angriff auf die Person erlebt und führe daher zu „deutlichen psychischen Belastungen“, begründete das Berufungsgericht nach Informationen des NDR Niedersachsen das Urteil. Es hat außerdem die Unterlassungsansprüche aus erster Instanz nochmal bestätigt: Die Deutsche Bahn darf die klagende Person im direkten Kontakt also künftig nicht mehr als Mann bezeichnen. 

NDR

So ein Urteil war irgendwann zu erwarten, nachdem es bereits ähnliche Fälle bei Stellenausschreibungen gegeben hat, die seitdem stets „geschlechtsneutral“ formuliert und mit den Kürzeln m/w/d gekennzeichnet werden müssen.

Der Jubel über den angerichteten Schaden fällt nicht ganz fehlerfrei aus. So heißt es im Beitrag der „TIN-Rechtshilfe“, die Bahn müsse bis zum 1. Januar 2023 „binäre Anreden“ in der Eingabemaske unterlassen. Eine freud’sche Fehlleistung?

Screenshot Twitter

Wie teuer kommt dem Steuerzahler und Bahnkunden dieser Irrsinn zu stehen? Und welchen Preis zahlt die Gesellschaft dafür? Welche Schäden wird der LGBTerror bei Kindern hinterlassen, denen von klein an beigebracht wird, dass es keine zwei Geschlechter gibt und das Offensichtliche, das Aussprechen der Wahrheit, dass ein Mann ein Mann ist und eine Frau eine Frau, vor Gericht bestraft wird?


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