Irrsinn! EuGH urteilt: Hausbesuche der Zeugen Jehovas fallen unter Datenschutz

Foto. O24

Sie können ganz schön nerven, wenn sie vorzugsweise am Wochenende klingeln und so manchen Langschläfer um die wohlverdiente Erholung bringen, weil sie ausgerechnet dann über Gott sprechen wollen. Sie bleiben aber meist höflich und notieren sich manchmal, mit welcher Begründung sie abgewiesen worden sind. Wenn die Absage besonders drastisch war, kommen sie gewiss nicht wieder.

Doch in der EU ist damit die Sache nicht erledigt, berichtet LTO. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Fall aus Finnland entschieden, bei dem die finnische Datenschutzbehörde der Religionsgemeinschaft die Erhebung und Verarbeitung der Daten untersagt hatte (Urt. v. 10.07.2018, Az. C-25/17).

Aus der Begründung: “Obwohl eine Verarbeitung der handschriftlichen Daten nicht automatisiert erfolgt und nicht zentral gespeichert werden, können sie laut EuGH dennoch unter den Begriff “Datei” fallen. Es genüge, wenn die Daten später leicht wiederauffindbar seien, ein spezielle Verzeichnis oder die Einsortierung in ein Ordnungssystem sei dafür nicht erforderlich. Ob dies der Fall ist müsse das finnische Gericht aber noch klären.” Quelle: LTO

Auch wenn die Zeugen Jehovas nicht zu den beliebtesten Religionsgemeinschaften zählen, das Urteil, welches sich nicht auf die Änderung der DSGVO vom 25. Mai bezieht, zeigt erneut, wie realitätsfern diese Gesetze sind. Führt man diese Gedankengänge etwas weiter, kann eigentlich niemand sich irgendwelche Notizen machen oder auch nur gewisse Sachverhalte im Gedächtnis behalten, ohne dass dieser Vorgang im Zweifelsfall als Datenerhebung gewertet werden kann. Fallen darunter auch ganz private Tagebücher und Familienchroniken, etwa über Hochzeitsgäste?



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