Gegen einen mittlerweile 60-jährigen Bundestagsabgeordneten der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben. So heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Unseren Informationen nach handelt es sich dabei um Matthias Moosdorf, der u.a. wegen „Russlandnähe“ und einer angenommen Honorarprofessur in Russland auch innerhalb seiner Partei in die Kritik geraten war.
Weiter heißt es: Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem “Hackenschlag“ und dem sogenannten „Hitlergruß“ begrüßt haben. Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Der Deutsche Bundestag hatte im Oktober 2025 die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.
Und das sagt der Abgeordnete dazu:
P.S. Inzwischen sind die Details der Anklage bekannt. Das Verfahren könnte sich am Ende gegen die Anzeigenerstatterin wenden – aber nur, wenn wir tatsächlich noch in einem Rechtsstaat leben.


Kommentare
3 Antworten zu „Hitlergruß: Anklage gegen Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf (AfD) erhoben“
Wie kann man einen Untoten grüßen?
Wer genau hat denn für die Immunität des Mannes in Berlin, Bundestag gestimmt? Das Volk war es sicher nicht.Ja, Fragen über Fragen… Und da Draußen tobt Gewalt und Klinge 🗡️🗡️🗡️🔨
Untote leben ausschliesslich in Köpfen der Sozzen ! Don Adolpho ist vor 80 Jahren nach Walhalla aufgefahren und Tot ! Und Tote kommen nachweislich Nicht wieder ! Versprochen ! Was also soll denn dieser Quatsch ? Kleine Kinder erschrecken ?