Laut einem Bericht von „Heute“ hat ein Mann, der in Österreich Asyl beantragt hat, den Status eines Asylberechtigten erhalten, obwohl er verheiratet ist und fünf Kinder hat. Der Mann gab an, homosexuell zu sein und befürchtete Verfolgung in Russland und Tadschikistan. Zunächst wurde sein Antrag abgelehnt, doch nach einer Berufung erkannte das Bundesverwaltungsgericht seine Sexualität als Grund für die Asylgewährung an. Die FPÖ kritisiert das Urteil scharf.
Der Mann gab an, dass er in Russland keine Staatsbürgerschaft für seine Frau bekommen habe und deshalb mit ihr und den fünf Kindern in die Türkei gereist sei, um dort zu leben und zu arbeiten. Nach einer Pilgerreise in Saudi-Arabien und durfte er wegen seiner russischen Staatsbürgerschaft nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine nicht mehr in die Türkei einreisen. Er befürchtet, bei einer Rückkehr nach Russland in den Krieg eingezogen zu werden, und sei daher nach Österreich gereist.
Im Januar 2024 fand im Bundesamt für Asyl eine erste Einvernahme statt. Der Asylbewerber erklärte, dass er aufgrund von fehlenden Alternativen und der Gefahr des Kriegseinsatzes in Russland sowie eines Aufenthaltsverbots in der Türkei Asyl beantragt habe. Zudem habe er Tadschikistan aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und erwähnt, dass er dort wegen eines Verhältnisses mit einem Nachbarn geschlagen und gezwungen worden sei, so etwas nie wieder zu tun. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und der Asylbewerber klagte dagegen.
„Heute“ zitiert das Bundesverwaltungsgericht, das sich mit dem Fall befasste und dem Mann recht gab:
„Wie bereits beweiswürdigend festgehalten, besteht im vorliegenden Fall aktuell eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der BF (zur Erinnerung: der Beschwerdeführer) im Herkunftsland aufgrund seiner Homosexualität Verfolgung ausgesetzt sein wird. Der BF konnte im Verfahren glaubhaft darlegen, dass er, auch wenn er mit einer Frau verheiratet ist und fünf Kinder hat, homosexuell ist und regelmäßig Kontakt zu Männern in sexueller Hinsicht sucht und auch in der Vergangenheit sowohl in Tadschikistan, in der Russischen Föderation oder auch in der Türkei im geheimen sowie nunmehr in Österreich offener seine Homosexualität auslebt und Sexualkontakte mit Männern hatte und hat.“
Auch Maximilian Krauss, FPÖ-Klubobmann im Wiener Landtag, wird um seine Meinung gebeten: „Dieses Urteil ist ein Justizskandal der Sonderklasse. Der tadschikische Asylant erschleicht sich mit absurden Geschichten einen Aufenthalt für seine ganze Großfamilie und die Behörden spielen da auch noch mit. Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören.“
Schwacher Trost: Wenigstens hat der Mann nun keinen Grund mehr, mit seiner Familie nach Deutschland zu kommen.
Kommentare
4 Antworten zu „Fünf Kinder, verheiratet und Asyl, weil er angeblich homosexuell ist“
„Auch Maximilian Krauss, FPÖ-Klubobmann im Wiener Landtag, wird um seine Meinung gebeten: “Dieses Urteil ist ein Justizskandal der Sonderklasse. Der tadschikische Asylant erschleicht sich mit absurden Geschichten einen Aufenthalt für seine ganze Großfamilie und die Behörden spielen da auch noch mit. Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören.”
Hinter nahezu jedem Asylantrag steht eine derartige Räuberpistole, das ist wahrlich nichts Neues.
Der Punkt ist, dass den faschistoiden reGIERungsmarionetten des europäischen Wertewestens das schlichtweg egal ist, weil sie den Import dieses Prekariats ganz oben auf ihrer Agenda haben, vorsätzlich gegen den Willen der großen Mehrheit ihrer Völker.
Im übrigen hatte der Typ ja höchstselbst eingeräumt, dass er seine Heimat Tadschikistan aus wirtschaftlichen Gründen verlassen hat.
In Deutschland liegt die Zuerkennungsquote von Asyl bei 1 Prozent, und das wird noch sehr wohlwollend gehandhabt.
Fazit: Solche „beweiswürdigende“ Urteile pervertieren den eigentlichen, ursprünglichen Zweck der Asylgewährung zu Lasten und zum Schaden der steuerzahlenden Bevölkerung.
Fehlt nur noch, dass dieser Typ in Bälde wegen Vergewaltigung einer einheimischen Frau verurteilt wird.
Ergänzung: Wenn man das Urteil bis zum bitteren Ende denkt, dann wäre Deutschland bzw. Österreich gezwungen, sämtlichen Homosexuellen aus allen homophoben Ländern Asyl zu gewähren.
So etwas kann nur Wahnsinnigen einfallen.
Irgentwer hat vor Kurzen den Begriff “ HOMOLULU “ gebraucht ! Wird dies die neue Bezeichnung der Republik ?
… oder der Ampel, liebes Rumpelstilzchen!