Freispruch für Bochumer „Masken-Arzt“

Der Bochumer Arzt Dr. Andreas Triebel saß nach Würdigung der ersten Strafkammer des Landgerichts Bochum zu Unrecht auf der Anklagebank – die Staatsanwaltschaft legt Revision ein.

Nach sechs Gerichtsverhandlungen ist am 13.12.2022 am Landgericht Bochum nun das erstinstanzliche Urteil gefallen. Freispruch. 

Die Freude des Publikums wäre unter keiner noch so beherrschenden staatsanwaltschaftlichen Hybris einzudämmen gewesen. Bemerkenswert war auch die mündliche Urteilsbegründung des Richters, wie sie in der Presse wiedergegeben worden sind.

Er habe danach zwar den Eindruck gewonnen, dass etliche Patienten, die Herr Triebel um ein Attest ersucht hätten, der sogenannten Querdenker-Szene angehörten oder mit dieser Szene sympathisierten. Das sei aber kein Grund, ihre Aussagen für nicht glaubhaft zu erklären.“

Diese Äußerung ist in der Tat bemerkenswert, weil sich die Richter im derzeitigen Korpsgeist schnell zur Gesinnungsjustiz verleiten lassen und der Druck einer übereifrigen, politisch angewiesenen Staatsanwaltschaft – längst nicht mehr „objektivste Behörde der Welt“ – enorm ist.

Quelle und mehr dazu: Claudia J. auf mwgfd.org



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5 Kommentare

  1. Bravo für den mutigen gerechten Richter !
    Dem wünsche ich wie auch dem anständigen Arzt, den Eltern, die ihre Kinder geschützt haben und ihren Unterstützern ein schönes Weihnachtsfest und ein besseres Neues Jahr !

    Dem Staatsanwalt und allen feigen Verleumdern und Hetzern gegen Kritiker der menschenrechtswidrigen Corona-Schikanen wünsche ich, dass sie Weihnachten zum Anlass nehmen, mal in sich hinein zu horchen, ob da nicht doch irgendwo noch eine Stimme des Gewissens zu hören ist.

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  2. Es gibt zum Glück noch kleine gallische Dörfer in der Justiz, wo Asterix, Obelix und Miraculix wohnen, um den buntistischen Legionären unter ihrem Führer Carlius Lauterbachnix zu zeigen, W O der Hammer hängt.

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Kommentare sind geschlossen.