Franz Schmid, MdL (AfD) klagt gegen Verfassungsschutz

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Der bayerische Landtagsabgeordnete Franz Schmid (AfD) hat heute über die Rechtsanwaltskanzlei Höcker Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Ziel der Klage ist es, die Rechtswidrigkeit der Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz festzustellen.

Schmid führt dazu die wesentliche Argumentation aus, mit der sein Rechtsbeistand gegen die Behörde vorgeht:

„Auf 77 Seiten hat mein Rechtsbeistand dargelegt, dass die Einstufung meiner Person zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes rechtswidrig ist. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, zu denen ich zähle, wurden in freier Wahl vom Volke gewählt. Eine Beobachtung und dadurch Stigmatisierung ist ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat. Dagegen wehre ich mich! Die anvisierte Kandidatur von Thomas Haldenwang, bisheriger Präsident des Bundesverfassungsschutzes, zum Bundestag, die nahtlos an seine Tätigkeit als politischer Beamter anschließt, zeigt einmal mehr, dass die Herrschenden schamlos den Geheimdienst missbrauchen, um die Opposition zu bekämpfen. Das gilt auch für Bayern.“


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3 Antworten zu „Franz Schmid, MdL (AfD) klagt gegen Verfassungsschutz“

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