Der bayerische Landtagsabgeordnete Franz Schmid (AfD) hat heute über die Rechtsanwaltskanzlei Höcker Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Ziel der Klage ist es, die Rechtswidrigkeit der Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz festzustellen.
Schmid führt dazu die wesentliche Argumentation aus, mit der sein Rechtsbeistand gegen die Behörde vorgeht:
„Auf 77 Seiten hat mein Rechtsbeistand dargelegt, dass die Einstufung meiner Person zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes rechtswidrig ist. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, zu denen ich zähle, wurden in freier Wahl vom Volke gewählt. Eine Beobachtung und dadurch Stigmatisierung ist ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat. Dagegen wehre ich mich! Die anvisierte Kandidatur von Thomas Haldenwang, bisheriger Präsident des Bundesverfassungsschutzes, zum Bundestag, die nahtlos an seine Tätigkeit als politischer Beamter anschließt, zeigt einmal mehr, dass die Herrschenden schamlos den Geheimdienst missbrauchen, um die Opposition zu bekämpfen. Das gilt auch für Bayern.“
Kommentare
3 Antworten zu „Franz Schmid, MdL (AfD) klagt gegen Verfassungsschutz“
Das sehende Auge macht mich nicht an,kommt immer darauf an,wer kann’s besser…. Viel Glück der AfD
Da hat’s wohl jemand falsch bedacht in Bayern…
Wir leben leider weder in einer „Demokratie“, noch in einem Rechtsstaat, sondern in einem bösartigen und menschenfeindlichen Verbrecherstaat.
Die grundgesetzlich garantierten Abwehr- und Freiheitsrechte sind längst Makulatur, der grenzenlosen Willkür und dem Gutdünken der schwerstkriminellen und hyperkorrupten Politkaste schutzlos ausgeliefert.
Das VOLK hätte – spätestens – im Feb. 25 die Gelegenheit, sich dieses ekelhaften Krebsgeschwürs ein für alle Mal zu entledigen.
Ein Volk jedoch, welches seine Freiheitsrechte nicht zu schätzen weiß und auch nicht zu verteidigen beabsichtigt, hat dieser bösartigen Tyrannei am Ende nichts entgegenzusetzen und will das auch gar nicht.
So kann man nur hoffen, dass der Abgeordnete das Glück hat an Richter zu geraten, die vom Regime noch nicht glattgebügelt worden sind. Ab und an gelingt das noch, bald vermutlich jedoch gar nicht mehr.