Ein Jahr auf Bewährung wegen Maskenbefreiung

Das Urteil ist gefallen. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug nebst dreijährigem Berufsverbot, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil gegen den Passauer Arzt Dr. Ronald Weikl: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Prozess um den Passauer Arzt führe auf symptomatische Weise vor Augen, dass die letzten 2,5 Maßnahmen-Jahre weder im Namen des Volkes, noch im Sinne des Volkes abgelaufen seien, sondern völlig an der gesellschaftlichen Realität und dem gesunden Volksgeist vorbei schossen, so der Verein MWGFD in seiner Presserklärung zum Verfahren.

Es ging um 1096 Atteste, die der Arzt zur Maskenbefreiung ausgestellt hatte. Davon wurden 1072 vor Gericht als nicht strafrechtlich relevant eingeschätzt. Übrig blieben also 24 beanstandete Atteste.

Für das Gericht sei es unerheblich, welche Masken wie wirken“

lautete eine der Klarstellungen des Richters. Lediglich für die Strafzumessung seien jene Vorbehalte des Angeklagten relevant, rechtlich jedoch spielten sie keine Rolle, führte er aus. Warum das so sei, ließ er offen. Auch die Frage, welche Politiker, welche Positionen vertreten, sei für dieses Verfahren nicht von Relevanz. Kurzum: „Weltanschauliche Fragen tun hier nichts zur Sache“, so die Aussage des Richters.

Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, dass in 24 von mehr als tausend Fällen eine persönliche Untersuchung der Schulkinder nicht stattgefunden hat und jene Maskenbefreiungsatteste für die Schule gedacht waren.

Die Unrichtigkeit der Gesundheitszeugnisse erkläre sich weiterhin dadurch – so der Richter – dass „Atteste ins Blaue hinein ausgestellt wurden“. Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete.

Der Umstand, dass hier zwei verschiedene Auffassungen, die des Arztes medizinisch begründet, die des Richters evidenzbefreit, kollidieren und nicht aufgelöst werden, zeigt, dass es hier nur um eine ideologische Auseinandersetzung geht. Während der Richter die persönliche Untersuchung in jedem Einzelfall zur Voraussetzung der Richtigkeit der Atteste erklärt, verzichtete der Arzt in einigen wenigen Fällen darauf, weil er sich auf die von der Mutter glaubhaft geschilderten Sympome des Kindes verließ, was in der Medizin gängiger Usus ist und „Fremdanemnese“ genannt wird. Da das gesundheitliche Risiko ausnahmslos alle Patienten betrifft, und unter Umständen auch Gefahr in Verzug ist, wär ein anderes Vorgehen, als jeder Bitte eines Hilfesuchenden um ein solches Attest nachzukommen, diskriminierend und standeswidrig. Für viele ist jenes hehre Vorgehen des Arztes deswegen schwer greifbar, auch weil das Damoklesschwert des Strafrechts über jedem schwingt, der so denkt, wie der Passauer Arzt.

Quelle: MWGFD

Kommentare

7 Kommentare zu „Ein Jahr auf Bewährung wegen Maskenbefreiung“