Die Justiz hat Ayleen (14) auf dem Gewissen

Ayleen (14)

Schon wieder so ein grausamer Fall, der gar nicht hätte geschehen können, wenn in unserem Land Sexualverbrecher gleich nach der ersten Tat für immer aus dem Verkehr gezogen würden.

Bei dem Tatverdächtigen, der die 14-jährige Ayleen ermordet haben soll, handelt es sich ganz offenbar um einen mehrfach vorbestraften Triebtäter. Er war wohl auch Teilnehmer eines “Überwachungs-” oder “Präventionsprogramms”, durch das die Rückfallgefahr schwer gestörter Sexualverbrecher gesenkt werden soll. Wieder einmal hat die “Vorsorge” versagt. Wie viele Jahre bekommt er dieses Mal und bleibt er nach Verbüßen der Haft dann auch wirklich im Maßregelvollzug? In diesem verrückten Land muss man mit allem rechnen, sitzen doch auch in Bundestag und Regierung ganz ernsthaft Politiker zweier Parteien, die in Teilen einst ernsthaft die Vergewaltigung von Kindern legalisieren wollten. Keiner dieser perversen Agitatoren wurde aus dem Amt gejagt oder für seine unglaublichen Aussagen strafrechtlich belangt.

Leider werden die Therapeuten, Gutachter und Richter, die Ayleen auf dem Gewissen haben, nicht verurteilt, man sollte sie aber ebenso lebenslänglich weg sperren, am besten in Gesellschaft mit den Monstern, die sie mit geschaffen haben. Dieses unsägliche “Kein Täter werden” – Programm von der Berliner Charité u.ä. Angebote gehören umgehend gestoppt, die Probanden weggesperrt und den verantwortlichen Ärzten und Psychologen mindestens die Zulassung entzogen. Täterschutz kann tödlich enden. Unsere volle Aufmerksamkeit sollte den Opfern gelten, unser Mitgefühl den Hinterbliebenen. Ruhe in Frieden, Ayleen!



Teilen Sie diesen Beitrag

iPads im Abverkauf: Jetzt sichern!

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

Ein Kommentar

  1. Mir sind die Umstände des Todes von Ayleen und Fakten zum Täter nicht bekannt.
    Etwas Kontext wäre bei so einem Artikel hilfreich.

    Zustimmen kann ich dem Autor bei seinem Appell, den für potentielle Opfer von Sexualstraftätern und sonstigen Gewalttätern lebensgefährlichen laschen Umgang mit den Tätern zu beenden, der auf dem Irrtum und fahrlässigen Wunschdenken beruht, man könne diese Täter bessern und müsse ihnen immer weitere Chancen in Freiheit geben.
    Man kann solche Täter NICHT “resozialisieren”, weil sie eben nie sozialisiert waren und weil sich die in der frühen Kindheit verfehlte Sozialisierung NICHT nachholen lässt. Schon gar nicht durch das hierzulande übliche “laissez faire laissez aller”, mit Bewährungs-“Strafen”, Luxus-“Gefängnissen”, Freigang und wohlfeilem Richtergeschwätz wie “Gewalt ist keine Lösung”*

    Der dilettantische Umgang der Justiz und Gesellschaft mit Gewalttätern bewirkt das Gegenteil des angeblich angestrebten Erziehungs-Effekts, er ist die Botschaft an Gewalttäter : “Du kannst dir alles erlauben, es passiert dir nichts Ernsthaftes.”
    Gewalttäter müssen durch Freiheitsentzug und wirksame Bewachung möglichst lange an weiteren Gewalttaten gehindert werden, nur so kann die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden, was die eigentliche Aufgabe der Justiz (und laut Grundgesetz aller staatlichen Gewalt) ist, bei der sie derzeit kläglich und mit mörderischen Folgen versagt.

    *Diesen Spruch machte allen Ernstes ein Jugendrichter bei der Einstellung des dritten Strafverfahrens gegen einen fast 18jährigen, der immer wieder seine Mutter schwer misshandelt und erheblich verletzt hatte.

Kommentare sind geschlossen.