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Deutschlands Richter loben Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz

Justitita - Foto: FPN
Justitita – Foto: FPN

Deutschlands Richter haben die geplante stärkere Einbeziehung von Bundestag und Landtagen in die Entscheidungen zur Corona-Bekämpfung begrüßt. “Es ist wichtig für eine möglichst breite Akzeptanz der Grundrechtsbeschränkungen in der Corona-Krise, dass die Parlamente die wesentlichen Voraussetzungen dafür selbst festlegen”, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ). “Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes durch einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen ist deshalb ein richtiger Schritt.”

Über den gemeinsamen Vorschlag der Groko-Fraktionen von Union und SPD für eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes berät der Bundestag an diesem Freitag in erster Lesung.

Rebehn zeigte sich überzeugt, dass klare gesetzliche Vorgaben zu mehr Rechtssicherheit und zu größerer Einheitlichkeit der Maßnahmen in den Ländern führen. “Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und beschlossenen Gesetzes haben zudem bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Gerichte standzuhalten”, sagte er mit Blick auf die vielen Klagen gegen Corona-Auflagen.

Aus Sicht der Richter müssten Bundestag und Landtage grundsätzlich auf dem weiteren Weg durch die Krise wieder stärker ins Zentrum rücken, so der DRB-Bundesgeschäftsführer. “Im demokratischen Rechtsstaat sind die wesentlichen Entscheidungen den Parlamenten vorzubehalten.”



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