Correctiv gar nicht korrekt: Die gezielten Angriffe auf Joachim Steinhöfel 

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Joachim Steinhöfel, ein streitbarer und erfolgreicher Medienanwalt, steht aktuell unter massivem Beschuss. Drei Abmahnungen sollen sein Buch „Die digitale Bevormundung“ vom Markt drängen. Der Grund: Eine vermeintlich falsche Ortsangabe in einem Nebensatz. Steinhöfel schreibt, dass Sonja Schraven, die Ehefrau von Correctiv-Geschäftsführer David Schraven, in Bottrop geboren sei. Sie behauptet jedoch, in Groß-Gerau geboren zu sein. Ein trivialer Fehler, der nun als Vorwand genutzt wird, um ein ganzes Buch zu verbieten.

Correctiv gegen Steinhöfel: Eine lange Fehde

Diese Abmahnungen sind jedoch keine zufälligen Korrekturen. Sie sind Teil einer gezielten Kampagne, um Steinhöfel mundtot zu machen. Steinhöfel hat Correctiv in der Vergangenheit wiederholt juristisch geschlagen. Für Tichys Einblick gewann er zwei entscheidende Verfahren, in denen Correctiv untersagt wurde, sich als alleiniger „Faktenchecker“ aufzuspielen. Diese Erfolge haben Correctiv offensichtlich motiviert, nun die Offensive zu suchen – mit juristischen Mitteln.

Missbrauch des UWG als Waffe

Der Fall zeigt deutlich, wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in diesem Fall missbraucht wird. Es geht nicht mehr um den Schutz vor irreführender Werbung, sondern um den Versuch, unliebsame Kritiker aus dem Verkehr zu ziehen. Die Abmahnungen gegen Steinhöfel basieren nicht auf ernsthaften Wettbewerbsverstößen, sondern auf einem Nebensatz, der keinerlei Relevanz für den Inhalt des Buches hat. Ein klarer Missbrauch des Rechts.

Staatliche Unterstützung für Klagen?

Besonders brisant ist die Vermutung, dass diese juristischen Auseinandersetzungen mit staatlichen Mitteln geführt werden. Gegner wie Ferda Ataman, die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, finanzieren ihre Prozesse möglicherweise aus der Staatskasse. Dies schafft ein massives Ungleichgewicht im Rechtskampf. Während kritische Medien und Autoren ihre Verteidigung aus eigener Tasche bestreiten müssen, stehen auf der Gegenseite praktisch unbegrenzte Mittel zur Verfügung.

Die Meinungsfreiheit unter Beschuss

Diese Strategie der Unterdrückung von Meinungen und Faktenchecks ist gefährlich. Sie bedroht nicht nur Einzelpersonen, sondern die gesamte Meinungsfreiheit. Wenn kritische Stimmen durch juristische Schikanen zum Schweigen gebracht werden, leidet die Demokratie als Ganzes. Der Fall Steinhöfel ist ein Weckruf an alle, die an einer freien und offenen Gesellschaft interessiert sind.

Ein Kampf um die Freiheit

Die Abmahnungen gegen Steinhöfel sind mehr als juristische Scharmützel. Sie sind Teil eines größeren Kampfes um die Freiheit der Meinung und die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland. Es ist an der Zeit, dass wir uns diesem Kampf stellen – bevor es zu spät ist. Der Fall Steinhöfel zeigt: Correctiv ist hier gar nicht korrekt.


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5 Antworten zu „Correctiv gar nicht korrekt: Die gezielten Angriffe auf Joachim Steinhöfel “

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