Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot von COMPACT!

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation, der CONSPECT FILM GmbH, aufgehoben. Die Verfügung des Bundesinnenministeriums vom Juni 2024 sei rechtswidrig gewesen.

Ein krachender Rückschlag für Nancy Faeser und ihre Verbotsstrategie gegen unliebsame Medien. COMPACT, bekannt für seine regierungskritische Berichterstattung, hatte gegen das Verbot geklagt – mit Erfolg. Zwar habe sich der „Elsässer-Kreis“, wie das Gericht die COMPACT-Macher nennt, mit migrationskritischen und identitären Thesen beschäftigt, doch derartige Aussagen seien laut Gericht durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Von einer „kämpferisch-aggressiven“ Umsetzung verfassungswidriger Ziele könne keine Rede sein.

Damit hat das Gericht der politischen Einflussnahme auf unabhängige Medien eine klare Absage erteilt – und einen Präzedenzfall geschaffen. COMPACT darf wieder frei publizieren, senden und touren.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVerwG 6 A 4.24 – Urteil vom 24. Juni 2025

Kommentar von Hans Egeler


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