AfD-Bundesvorstand Stephan Brandner muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen, weil er die „Spiegel“-Journalistin Ann-Kathrin Müller in sozialen Medien mehrfach als „Faschistin“ beleidigt hatte. Die Gegnerin frohlockt auf X und spricht von einer Rekordsumme, die Brandner zahlen müsse.
Im Januar verbot das Landgericht Berlin Brandner, Müller als „Faschistin“ zu bezeichnen und erließ eine einstweilige Verfügung. Da er nicht alle Beiträge löschte, muss er 20.000 Euro zahlen. Wegen weiterer Beleidigungen während der Europawahl erhöhte das Gericht die Strafe auf 50.000 Euro, inklusive Verfahrenskosten. Müller betont jedoch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Brandner handelte laut Gericht „fahrlässig“ und versprach auch noch Belohnungen für Beleidigungen gegen Müller, was ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach sich gezogen hätte. Welcher Tatbestand in Erwägung gezogen werden könnte und ob es zu einem Antrag auf Aufhebung der Immunität kommt, ist also noch offen.



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