Blogger Carsten Schulz droht Haftstrafe wegen Beleidigung – Freiheit für Kinderschänder

Willkommen im Irrenhaus Deutschland: Ein Syrer bekommt für eine brutale Vergewaltigung nur eine Bewährungsstrafe, weil laut Richter dieser Syrer auf dem besten Weg ist, ein ganz normaler Mitbürger zu werden. (1)

Und für den brutalen sexuellen Missbrauch von 2 Kindern (!!) bekommt ein Afghane ebenfalls nur eine Bewährungsstrafe, weil laut Richter dieser Afghane so gut integriert sei  und sehr gute soziale Aussichten habe. (2)

Dem Blogger Carsten Schulz aus Hannover droht jetzt eine einjährige Haftstrafe, bei der wohl keine Bewährung angedacht ist. Der Vorwurf: Beleidigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen, die offenbar zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden. (3)

Schulz bittet um Hilfe, da er zu seinem Pflichtverteidiger kein Vertrauen hat:

ein grosses Problem dabei ist natürlich, dass in diesem Strafverfahren wie schon erwähnt 10 Verfahren zu einem Verfahren zusammengefasst worden sind, aber die Pflichtverteidiger nur für ein Verfahren bezahlen werden obwohl von ihnen erwartet wird, die Arbeit für 10 Verfahren zu machen. Ich halte so eine Konstellation übrigens für absolut rechtswidrig, aber mein Antrag auf Entknüpfung dieser Verfahren wurde ja von Richterin Tittelbach-Helmrich schon gleich zu Anfang abgelehnt.

… falls es dort draußen einen Fachanwalt für Strafrecht gibt, der diesen Fall aus reinem Idealismus übernehmen würde, bitte melden und falls es einen libertär gesinnten Sponsor gibt, der diesen Anwalt tatsächlich bezahlen würde, bitte ebenfalls unbedingt und so schnell wie möglich melden.

Wir leiten gerne jede Antwort an Carsten Schulz weiter.

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