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Blogger Carsten Schulz droht Haftstrafe wegen Beleidigung – Freiheit für Kinderschänder

Willkommen im Irrenhaus Deutschland: Ein Syrer bekommt für eine brutale Vergewaltigung nur eine Bewährungsstrafe, weil laut Richter dieser Syrer auf dem besten Weg ist, ein ganz normaler Mitbürger zu werden. (1)

Und für den brutalen sexuellen Missbrauch von 2 Kindern (!!) bekommt ein Afghane ebenfalls nur eine Bewährungsstrafe, weil laut Richter dieser Afghane so gut integriert sei  und sehr gute soziale Aussichten habe. (2)

Dem Blogger Carsten Schulz aus Hannover droht jetzt eine einjährige Haftstrafe, bei der wohl keine Bewährung angedacht ist. Der Vorwurf: Beleidigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen, die offenbar zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden. (3)

Schulz bittet um Hilfe, da er zu seinem Pflichtverteidiger kein Vertrauen hat:

ein grosses Problem dabei ist natürlich, dass in diesem Strafverfahren wie schon erwähnt 10 Verfahren zu einem Verfahren zusammengefasst worden sind, aber die Pflichtverteidiger nur für ein Verfahren bezahlen werden obwohl von ihnen erwartet wird, die Arbeit für 10 Verfahren zu machen. Ich halte so eine Konstellation übrigens für absolut rechtswidrig, aber mein Antrag auf Entknüpfung dieser Verfahren wurde ja von Richterin Tittelbach-Helmrich schon gleich zu Anfang abgelehnt.

… falls es dort draußen einen Fachanwalt für Strafrecht gibt, der diesen Fall aus reinem Idealismus übernehmen würde, bitte melden und falls es einen libertär gesinnten Sponsor gibt, der diesen Anwalt tatsächlich bezahlen würde, bitte ebenfalls unbedingt und so schnell wie möglich melden.

Wir leiten gerne jede Antwort an Carsten Schulz weiter.



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Kommentare

  1. “Beleidigung” (wieso und zu wessen Nachteil eigentlich ?) und “Volksverhetzung” als GUMMI-Knüppel-Paragraphen GEGEN das “unbotmäßige” Volk müssen mal wieder herhalten, um – sicherlich mehr als berechtigte Kritik an den aktuellen Zuständen – brutal und tyrannisch NIEDERZUKNÜPPELN.

    Dieses REGIME ist außer Rand und Band. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechte sind längst VERWEST. Staatsterror, Tyrannei und brutale Repression sind die Gegenwart.

    Im besten Deutschland…des Herrn Steinmeier.

    Viele renommierte Großkanzleien übernehmen PRO-BONO-Fälle. Das wäre sicherlich ein WÜRDIGER…

    1. “Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten, als die des GG.
      Das System ist undemokratisch und korrupt. es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

      Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert v. Arnim
      Rechts-u. Wirtschaftswissenschaftler, früherer Rektor der Univ. der Verwaltungswissenschaften in Speyer

  2. Der tote Fisch stinkt zuerst am Kopf.
    Vorerst unterstütze ich die AFD, warum? Die Leute sind fachlich qualifiziert, begründen sachlich, nennen Quellen, so wie es im politischen Alltag sein soll. Wer das prüfen will, dem stehen die Bundestagsreden auf YouTube zur Verfügung. Wer glaubt die Tagesschau ist eine zuverlässige Quelle?

  3. Ukip befragen, ob das “Gericht” nicht zufällig eine Firma ist, die nur den Namen “Gericht” trägt.
    Angebote von Firmen (wie z.B. Polizeipräsidium X oder Firma Staatsanwaltschaft Y) konsequent ablehnen und nichts tun, was als konkludente Annahme ausgelegt werden kann.

    Für Angebote von Firmen gilt die Grundgesetzlich festgelegte Vertragsfreiheit. Man muss nicht zum eigenen Schaden Angebote annehmen.

    Später die Entscheidung der Firma “Schein”Gericht überprüfen: Also ob da ein gesetzlicher Richter (Grundgesetz: Niemand darf seinem gesetzlichem Richter entzogen werden) unterschrieben hat.

    Urteile gibt es bei Firmen nicht sondern nur Entscheidungen und normalerweise unterschreibt da kein Scheinrichter, wegen der Straf- und Zivilrechtlichen Konsequenzen, sondern eine angebliche Urkundsbeamtin beglaubigt dass die Ausfertigung 100% identisch mit dem Original ist.

    D.h. keine Unteschrift auf der Ausfertigung bedeutet auch keine Unterschrift auf dem Original. D.h. es wurde keine wirksame Entscheidung gefällt.

    Danach sämtlich anderen Angebote von Firmen (wieder überprüfen) ablehnen. Auch ein Stellungsbefehl einer Firma (Ukip) Justizvollzugsanstalt ist zumeist nur ein Vertragsangebot, das man durch konludentes Handeln annimmt, wenn man hingeht…
    Immer auf den Rechtsbankrott in der BRD Besatzungsverwaltung hinweisen: Denn seit 1949 wurde der Bundestag immer mit 1. und 2. Stimme und Parteilisten gewählt obwohl das Grundgesetz eine gleiche und unmittelbare Wahl der Abgeordneten bestimmt.

    D.h. alle Wahlen waren nichtig und die sogenannten Abgeordneten konnten weder wirksame Gesetze machen noch eine Verwaltung oder Justiz bestimmen. Alles was sie tun, ist Geschäftsführung ohne Auftrag. Der muss man aber nicht zustimmen…

    Wenn man dann trotzdem von privaten Firmen nach nicht bestehendem Rechts entführt und eingekerkert werden sollte, dann gilt folgendes: Es ist keine Schande in einem Unrechtssystem im Gefängnis zu sitzen…

    Wenn Sie einer auf das Unrecht hinweist, machen sie einfach weiter, wenn es 10.000 tun, dann bekommen sie mächtig Angst. Und je mehr die gewerblichen bandenmäßigen Betrug als Geschäftsfelder (zusammen mit Erpressung, Bedrohung, Entführung, Nötigung) ausübenden Firmenverbünde an Licht gebracht werden, desto unangehnehmer wird es für die…

    Ich jedenfalls bin immer noch frei… Auch wenn ich mein Konto vor Pfändungen durch die Banditen schützen musste, weil die Banken auch nicht unterschriebene Schriftstücke dieser Firmen akzeptieren und dem Bandenbetrug Vorschub leisten.

    Übrigens wird Wählen und das Beantragen eines Personalausweises als nachträgliche Zustimmung zur Geschäftsführung ohne Auftrag angesehen… Glücklicherweise werden aber schwebend Unwirksame Entscheidungen schon dann nichtig, wenn nur ein Einziger (ich) ausdrücklich die nachträgliche Zustimmung verweigert. Verpflichtend ist das alles nur für diejenigen, die die Geschäftsführung ohne Auftrag machen…

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