Bayerische Staatsregierung darf Informationen nicht verweigern. AfD-Abgeordneter Maier reicht Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ein

Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Maier hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Bayerische Staatsregierung eingereicht. Grund für die Klage ist die Weigerung der Staatsregierung, bezüglich einer von Herrn Maier verfassten Schriftlichen Anfrage zum Thema „Zahlungen von Staatsministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ den Informationsanspruch ausreichend zu erfüllen. 


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Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, sagt hierzu: 

„Da die Bayerische Staatsregierung, im Gegensatz zur Bundesregierung und anderen Landesregierungen, Informationen zu Zahlungen an Journalisten des ÖRR verweigert bzw. diese nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hat, sah ich mich in der Pflicht, auch gegenüber den gebührenzahlenden Bürgern in Bayern, eine Verfassungsklage einzureichen. 

Die Nichtbeantwortung mehrerer Fragen meiner Schriftlichen Anfrage vom 08.03.2023 mit hohem Aufwand, angeblichen Geschäftsgeheimnissen und Datenschutz zu begründen, ist inakzeptabel. 

Dieser Umgang der Staatsregierung mit dem Informationsanspruch von Landtagsabgeordneten und damit auch der bayerischen Bürger ist so nicht hinnehmbar. Wir sehen hier grundlegende Verfassungsrechte verletzt. Eine gerichtliche Klärung wird Transparenz in die Vergabepraxis von Aufträgen an ÖRR-Journalisten in Bayern bringen, was auch im Interesse der Bürger liegt!“


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Kommentare

3 Antworten zu „Bayerische Staatsregierung darf Informationen nicht verweigern. AfD-Abgeordneter Maier reicht Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ein“

  1. Rumpelstilzchen

    Drain the SWAMP, würde Great Donald sagen.

    Nur wer DRECK AM STECKEN hat, muss sich hinter – vorgeschobenem – „Datenschutz“ und „Geschäftsgeheimnissen“ verstecken.

    Selbstverständlich hat jeder Abgeordnete – im Bürgerinteresse – das Recht, von der Exekutive zu erfahren, an wen sie wann, in welcher Höhe, und aus welchem Grund Zahlungen geleistet hat. Hier geht es schließlich um Steuergeld und damit um Bürgergeld.

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  2. Ralf.Michael

    Hose Runter, Buam…..

  3. heinz weiss

    sollte man den kriminellen katholischen kinderfi…verein nicht längst verbieten… traut sich aber keiner… himisackramet…!!!

    Katholisches ZdK macht Front gegen AfD-Mitglieder

    Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken hält die Lage in Deutschland wegen der AfD für „gefährlich“.
    BERLIN. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, will AfD-Mitglieder von Laien-Ämtern in der Kirche ausschließen. Das sagte sie dem katholischen Online-Magazin Kirche + Leben.

    Auf die Frage, ob AfD-Mitglieder Laien-Ämter in der katholischen Kirche wahrnehmen „dürfen“, antwortete sie mit „Nein“. Stetter-Karp: „Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums.“

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