BAMF-Skandal: Jetzt erheben die Anwälte der Beschuldigten schwere Vorwürfe

Wohncontainer für Asylbewerber - Symbolfoto O24
Wohncontainer für Asylbewerber – Symbolfoto O24

Der Anwalt der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle, Erich Joester, hat sich erstmals in einem Fernsehinterview zu den Vorwürfen gegen seine Mandantin geäußert. Sie werde nicht nur von den Medien, sondern von ihren eigenen Vorgesetzten vorverurteilt. Es gehe nicht an, dass “diejenigen, die zur Fürsorge aufgerufen sind, nämlich ihre Vorgesetzten bis hin zum Minister, jetzt Vorwürfe erheben, ohne ihr rechtliches Gehör gewährt zu haben”, so Joester gegenüber Radio Bremen, NDR und SZ. Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies Joester zurück. Seine Mandantin habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien “Unsinn”. Weder habe sie Vorteile angenommen, noch habe sie Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht haben sollen. Dies ließe sich belegen. Die Verfahren seien aus Gründen der Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Zentrale des BAMF in Nürnberg nach Bremen verlegt worden.

Den von der Innenrevision des BAMF erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester “ein Stück aus dem Tollhaus”. Das Vier-Augen-Prinzip wurde von der BAMF-Zentrale erst am 1.9.2017 in Kraft gesetzt. Die von der Innenrevision des BAMF überprüften Fälle beziehen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017. “Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?”, so Joester. Das sei “absurd”, so der Anwalt, zumal sich für das besagte Vier-Augen-Prinzip ausgerechnet seine Mandantin eingesetzt habe. Die Leiterin der Bremer Außenstelle war nach ihrer Absetzung in einer Projektgruppe zur Konzeptionierung der Qualitätssicherung des BAMF tätig.

Weder das BAMF in Nürnberg noch das Bundesinnenministerium haben auf Anfrage dazu bislang Stellung genommen.

Gegen Ulrike B läuft bei der Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermitt-lungsverfahren. Sie soll mit insbesondere mit Irfan C., einem Anwalt aus Hildesheim, zusammengearbeitet und unrechtmäßig Asylbescheide ausgestellt haben.

Auch der Anwalt von Irfan C. wies die Vorwürfe vehement zurück. Dass Ulrike B. viele der betroffenen Asylanträge mangels Zuständigkeit gar nicht hätte bearbeiten dürfen, sei “haltlos”, so Henning Sonnenberg. Er berichtet von einem Erlass der BAMF-Zentrale in Nürnberg, wonach die Bremer Außenstelle – zumindest zeitweise – auch für die Bearbeitung von Asylanträgen aus Teilen von Niedersachsen zuständig war. Die frühere Bremer Referatsleiterin Ulrike B. könne das belegen, so Sonnenberg. Seines Wissens befinde sich eine entsprechende Mail in ihrem dienstlichen Mail-Account. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen beschlagnahmt.

Asylsuchende nach Anweisung der Zentrale nach Bremen gefahren

Bestätigt wurde dieses Verfahren vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven. Auf Anfrage von Radio Bremen, NDR und SZ heißt es: “Mit Schreiben vom 30.12.2014 teilte uns das BAMF Nürnberg mit, dass durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller es seit einiger Zeit nicht mehr gelinge, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde sei gezwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die für den Zuständigkeitsbereich Landkreis Cuxhaven vorgesehene Außenstelle sei das BAMF Bremen.” Flüchtlinge aus dem Landkreis Cuxhaven waren deswegen zumindest im Jahr 2015 zur Antragstellung nach Bremen gebracht worden. Für den Transport wurden von den jeweils zuständigen Kommunen Busse gechartert. Dass Anwälte Flüchtlinge busweise nach Bremen gebracht hätten, um dort ihre Anträge bearbeiten zu lassen, sei daher eine “Räuberpistole”, so Sonnenberg.

Quelle: “Recherchen von Radio Bremen, NDR und Süddeutscher Zeitung”



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden: