Ausreiseverbot für Identitäre – jetzt spricht der Anwalt

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Am Vorabend des Remigrationsgipfels in Mailand kam es zu einem skandalösen Vorfall am Flughafen München: Acht junge Deutsche wurden von der Bundespolizei an der Ausreise gehindert – einige sogar direkt aus dem Flugzeug geholt. Die Kanzlei Mandic berichtet in ihrer aktuellen Pressemitteilung über den außergewöhnlichen Einsatz in der Nacht, die eilig eingereichten Eilanträge beim Verwaltungsgericht München und die juristisch fragwürdige Begründung der Polizei, die unter anderem das Mitführen von AfD-Kugelschreibern und „Höcke-Mützen“ dokumentierte.

Hier folgt die Pressemitteilung im Wortlaut:

Gestern Abend erreichte uns ein Anruf eines Aktivisten, der am Flughafen München von der Bundespolizei festgehalten wurde, weil er zusammen mit anderen Mitstreitern am Remigrationsgipfel in Mailand teilnehmen wollte. Teilweise wurden die jungen Leute noch aus dem Flieger wieder herausgezogen. Nachts um 02:30 schickte uns der Mandant die ihm ausgehändigte Ausreiseuntersagung. Um 08:00 informierten wir das Verwaltungsgericht München und kündigten Eilanträge an und baten die Richter, sich bereit zu halten. Derweil versuchten wir die Bescheide auch der anderen Aktivisten zu bekommen, was nur in fünf Fällen gelang.

Um 09:49 schrieb uns das Gericht und bat „dringend“ darum, „den Antrag mit sämtlichen Unterlagen, insbesondere dem Bescheid, unverzüglich einzureichen und den Antrag bis spätestens 10:30 zu begründen“. (!) 10:35 reichten wir 15 Seiten Eilantrag und Bescheide von 5 Aktivisten ein.

Die Ausreiseuntersagungen sind offensichtlich rechtswidrig und wurden praktisch lediglich damit begründet, dass es auf dem Gipfel um Remigration gehe und dies ein rechtsextremistisches Konzept sei. Im Weiteren muten die Schreiben der Polizei skurril an. Teilweise wurde vermerkt, dass AfD Kugelschreiber und Höcke-Mützen aufgefunden wurden


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