Quelle: https://deine-verfassung.de/akt13/Pressemitteilung.pdf

Artikel-20-Skandal erreicht Karlsruhe: Vernichten sie jetzt sogar die Verfassung?

Der nächste Eklat um Deutschlands politisches Selbstverständnis bahnt sich an. Ein Kunstwerk, das ausgerechnet Artikel 20 des Grundgesetzes zeigt – jenen Teil, der die demokratische Grundordnung festschreibt und dem Volk die Staatsgewalt zuspricht – soll zerstört werden. Genau das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor, wie sie im zugrunde liegenden Dokument berichtet . Der Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes zieht deshalb vor das Bundesverfassungsgericht.

Boes hatte die geschnitzte und vergoldete Holzstele – gemeinsam mit Hunderten Bürgern geschaffen – 2019 neben dem Bundestag aufgestellt, direkt gegenüber dem offiziellen Grundgesetz-Kunstwerk, das allerdings nur die Artikel 1 bis 19 zeigt. Ausgerechnet Artikel 20, der Grundpfeiler der Staatsstruktur, fehlt dort bis heute. Den Bürgern wurde symbolisch ein fehlendes Stück Verfassung zurückgegeben – doch die politische Klasse reagierte mit Abwehr.

Statt Anerkennung hagelte es Vorwürfe. Die Aufstellung der Stele ohne Genehmigung sei eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“, heißt es. Und weil die Politik sich gestört fühlt, soll das Werk nun als angebliches „Tatwerkzeug“ vernichtet werden. Mehr Symbolik geht kaum: Ein Staat, der duldet, dass der Kern seiner Verfassungsidentität buchstäblich zerschlagen wird.

Die Szene wirkt wie ein düsterer Kommentar zum Zustand der Republik. Während die offiziellen Verfassungstafeln weiterhin ohne Artikel 20 auskommen, soll die Bürger-Version – die demokratische Selbstermächtigung sichtbar macht – verschwinden. Boes sieht darin ein Realbild politischer Entfremdung. Und der Fall landet nun in Karlsruhe. Das höchste Gericht muss klären, ob Behörden überhaupt die Macht haben, einen solchen Akt der „Kunstvernichtung“ durchzuziehen.

Kommentare

Eine Antwort zu „Artikel-20-Skandal erreicht Karlsruhe: Vernichten sie jetzt sogar die Verfassung?“

  1. Avatar von dr weiss
    dr weiss

    Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) garantiert das Widerstandsrecht gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieses Recht ist ein Ausdruck des Prinzips der wehrhaften Demokratie und dient als letzte Möglichkeit (ultima ratio), die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Es richtet sich an alle Deutschen und gilt nur in äußersten Gefährdungslagen.

    Ziel:
    Der Paragraph soll die Beseitigung der demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderalen Grundprinzipien Deutschlands verhindern.

    Bedingungen:
    Das Widerstandsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Dies bedeutet, dass staatliche Organe oder der Rechtsweg nicht mehr genutzt werden können

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