Zum Inhalt springen

Anklage gegen Vadim K. erhoben: Steckt Russland wirklich hinter dem Auftragsmord im Tiergarten?

Die Generalbundesanwaltschaft bleibt dabei. Der Mord an dem Georgier Tornike K. soll von “staatlichen Stellen” der russischen Förderation in Auftrag gegeben worden sein. Gegen den mutmaßlichen Mörder, der nach der Tat am 23. August 2019 mit einem Fahrrad aus dem Tiergarten flüchtete, wird jetzt Anklage erhoben. Er hatte sein Opfer mit einem gezielten Kopfschuss getötet und wurde kurz danach festgenommen.

Vadim K. – Fahndungsfoto

Das ohnehin schon angespannte Verhältnis zu Russland wird durch die Anschuldigungen zusätzlich belastet. Wer allerdings konkret den Mord in Auftrag gegeben hat, weiß man offenbar auch nicht bei der GBA. Vielleicht werden im Verlauf des Gerichtsverfahrens noch weitere Details bekannt.

Aus der Anklageschrift:

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 18. Juli 2019 erteilten staatliche Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation dem Angeschuldigten den Auftrag, den georgischen Staatsangehörigen tschetschenischer Abstammung Tornike K. zu liquidieren. Dieser hielt sich seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf. Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens. So hatte Tornike K. im zweiten Tschetschenienkrieg in den Jahren 2000 bis 2004 als Anführer einer tschetschenischen Miliz gegen die Russische Föderation gekämpft. Anschließend hatte er im Jahre 2008 im Auftrag der georgischen Regierung eine Einheit von Freiwilligen zur Verteidigung Südossetiens zusammengestellt, die allerdings aufgrund der Friedensverhandlungen im georgisch-russischen Krieg nicht mehr zum Einsatz gekommen war. Zudem stuften russische Behörden Tornike K. als Terroristen ein und warfen ihm vor, Mitglied der terroristischen Vereinigung “Kaukasisches Emirat” zu sein.

Der Angeschuldigte nahm den staatlichen Tötungsauftrag an. Entweder erhoffte er sich eine finanzielle Entlohnung oder er teilte das Motiv seiner Auftraggeber, einen politischen Gegner zu töten und hierdurch Vergeltung für die Beteiligung an früheren Konflikten mit Russland zu üben.

Zur Durchführung des erhaltenen Auftrags flog Vadim K. am 17. August 2019 zunächst von Moskau nach Paris und von dort am 20. August 2019 weiter nach Warschau. Am Morgen des 22. August 2019 verließ er sodann das von ihm bezogene Hotel in der polnischen Hauptstadt und begab sich auf nicht näher aufklärbarem Weg zur Ausführung der Tat nach Berlin, wo er frühestens am Mittag desselben Tages eintraf. Für die Einreise in den Schengen-Raum nutzte Vadim K. einen auf die Alias-Personalien Vadim S. lautenden Reisepass, der erst am 18. Juli 2019 durch die Einwanderungsbehörde (UMVD) in Bryansk (Russische Föderation) ausgestellt worden war. Unter Vorlage dieses Reisepasses und Verwendung der Alias-Personalien hatte der Angeschuldigte kurz nach der Ausstellung des Ausweisdokuments bei dem Generalkonsulat der Französischen Republik in Moskau ein Visum für den Schengen-Raum beantragt und am 30. Juli 2019 erhalten.

Den staatlichen Tötungsauftrag führte Vadim K. schließlich am Mittag des 23. August 2019 aus. In der Berliner Parkanlage “Kleiner Tiergarten” näherte er sich Tornike K. auf einem Fahrrad von hinten. Als er das arg- und wehrlose Opfer erreicht hatte, feuerte er mit einer mitgeführten Pistole des Typs “Glock 26”, die mit einem Schalldämpfer versehen war, seitlich auf den Oberköper des Tornike K. Durch die Wirkung des eingedrungenen Projektils stürzte der Geschädigte zu Boden. Auch der Angeschuldigte kam mit dem Fahrrad zu Fall, trat aber unmittelbar darauf an den Getroffenen heran und feuerte zwei weitere Schüsse auf dessen Kopf ab. Tornike K. verstarb noch am Tatort an den Folgen der beiden Kopfschüsse.

Der Angeschuldigte wurde kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts vorläufig festgenommen. Er befindet sich seit dem 24. August 2019 in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten und zuletzt aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2020. Die Bundesanwaltschaft hatte das ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführte Ermittlungsverfahren wegen des Mordes zum Nachteil von Tornike K. am 4. Dezember 2019 an sich gezogen



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein