Anklage gegen islamischen Wunderheiler: Kinderlose Ehefrau starb bei Teufelsaustreibung mit Salzwasser

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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den 34-jährigen Wajdi H, die 57-jährige Widad A., den 58-jährigen Mohamad H. und 49-jährigen Mazen K. Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Die Verhandlung findet vor einer Schwurgerichtskammer im Landgericht Berlin statt.

Zwischen dem 30. November und 7. Dezember 2015 sollen die Angeklagten die 22-jährige Nesma M. mit einer Salzwasserkur zur Teufelsaustreibung gequält haben. Nesma M, die Ehefrau von Wajdi H. litt unter Kinderlosigkeit. Offenbar wandten sich dann der Ehemann und die Schwiegereltern an den islamischen Wunderheiler Mazen K., der zur Behandlung eine Salzwasserkur verordnete, die dem Opfer dann täglich verabreicht wurde. Nach einer mehrtägigen Tortur starb die junge Frau am 7. Dezember 2015 an einer tödlichen Dosis Kochsalz. Im Krankenhaus wurde noch versucht, sie zu reanimieren und eine beidseitige Lungenarterienembolie und ein Hirnödem festgestellt. Zudem litt das Opfer an einem fiebrigen Infekt und einer Gerinnungsstörung.

Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht normalerweise eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, in minder schweren Fällen kann die Strafe auch auf ein Jahr reduziert werden.


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