Der von SPD-Innenminister Michael Ebling verkündete Einstellungsstopp für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz sorgt für scharfe Kritik von namhaften Verfassungsrechtlern. Laut einem Bericht der Jungen Freiheit(Quelle) halten Experten das Vorgehen für verfassungswidrig – und vergleichen es bereits mit dem berüchtigten „Radikalenerlaß“ der 1970er.
Volker Boehme-Neßler, Professor an der Universität Oldenburg, warnt vor einem pauschalen Ausschluss von Parteimitgliedern: So etwas sei rechtlich unzulässig – und die AfD sei weder im Begriff, den Staatsapparat zu übernehmen noch ihn zu unterwandern. Auch der Speyerer Verfassungsrechtler Joachim Wieland betont, dass jeder Bewerber individuell geprüft werden müsse – Parteizugehörigkeit dürfe kein generelles Ausschlusskriterium sein.
Noch deutlicher wird Josef-Franz Lindner von der Universität Augsburg: Sollte Eblings Verwaltungsvorschrift ohne Einzelfallprüfung umgesetzt werden, wäre das „ganz klar verfassungswidrig“. Und Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands erinnert daran, dass in einer funktionierenden Demokratie auch AfD-Mitgliedern der Zugang zum Staatsdienst offenstehen muss – solange die Partei nicht verboten ist.
Ebling dagegen bleibt hart: Bewerber müssen künftig erklären, in den letzten fünf Jahren kein AfD-Mitglied gewesen zu sein. Einzelfallprüfungen? Fehlanzeige. Rheinland-Pfalz wäre damit das erste Bundesland, das AfD-Mitgliedern pauschal den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt – ein demokratisches Armutszeugnis mit Ansage.

