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AfD kontert Hochstufung durch Verfassungsschutz mit rechtlichen Schritten

Bereits am 2. Mai 2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgemahnt, nachdem dieses die Partei als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft hatte. Die AfD fordert vom BfV eine Unterlassungserklärung bis zum 5. Mai 2025, 08:00 Uhr. Sollte diese Frist verstreichen, kündigt die Partei an, eine vorbereitete Klage mit Eilantrag einzureichen. 

In der Abmahnung argumentiert die AfD, dass das BfV keine konkreten Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei vorlegen könne. Sie betont ihr Bekenntnis zum Volksbegriff gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes und weist Vorwürfe ausländer- oder islamfeindlicher Agitation zurück. Zudem sieht die AfD keine “aktiv kämpferische Haltung” gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. 

Die Partei kritisiert, dass die Hochstufung durch eine abgewählte Bundesinnenministerin kurz vor Ende ihrer Amtszeit erfolgt sei und bezeichnet dies als rechtswidrig. Sie sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Ordnung und kündigt an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen diese Einstufung vorzugehen. 

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