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AfD gewinnt vor Gericht – Stadt Neu-Ulm muss Halle zur Verfügung stellen – Strafanzeige gegen OB Albsteiger in Prüfung

Neu-Ulm – Die AfD in Bayern feiert einen juristischen Erfolg: Der Landtagsabgeordnete Franz Schmid hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg durchgesetzt, dass ihm die Stadt Neu-Ulm das städtische Edwin-Scharff-Haus für eine Veranstaltung am 7. Juni 2025 überlassen muss. Zuvor hatte die Stadt mehrfach die Vermietung verweigert – auch nach direkter Anfrage bei Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger (CSU).

Die AfD wirft der Stadt vor, politische Gründe für die Ablehnung vorgeschoben zu haben, um unliebsame Meinungen aus dem öffentlichen Raum fernzuhalten. Franz Schmid sprach von einem „klaren Fall von politisch motivierter Diskriminierung“ und kündigte an, dass man nun eine Strafanzeige gegen OB Albsteiger wegen möglichen Amtsmissbrauchs prüfen werde.

„Die Stadtverwaltung hat versucht, uns mit bürokratischen Mitteln auszubremsen“, erklärte Schmid gegenüber der Redaktion. Das Gerichtsurteil sei ein „wichtiges Signal für die Gleichbehandlung aller Parteien“ und ein Dämpfer für politische Einflussnahme auf die Vergabe öffentlicher Räume.

Die Stadt Neu-Ulm hat sich bislang nicht öffentlich zu der Entscheidung geäußert. Ob sie Rechtsmittel einlegen wird, ist offen.

Der Fall sorgt bundesweit für Aufmerksamkeit, denn ähnliche Fälle, bei denen AfD-Politikern kommunale Veranstaltungsorte verweigert wurden, häufen sich. Das Urteil könnte nun Signalwirkung haben und die Diskussion um politische Neutralität öffentlicher Institutionen neu entfachen.

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