Erster Corona-Hexenhammer-Schauprozess in Sicht

Corona-Inquisition: Sie haben einen leichten Schnupfen, gehen trotzdem zur Arbeit und denken sich nichts weiter dabei? Wie es die unglücklichen Umstände nun so wollen, treffen sie entweder auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin auf eine empfindsame Person. Diese wird von ihnen infiziert, hat aber einen ganz anderen Verlauf und stirbt an der vermittelten Infektion. Nach einer Rechtsauffassung, die man sich jetzt bemüht nach Kräften zu etablieren, wären sie dann für den Tod dieser Person verantwortlich. Das sind doch absolut rosige Aussichten, gelle. So schön kann „Phaschismus“ sein, wenn die Gesundheitsdiktatur demnächst in einem ganz neuen Ganz erstrahlt. Stören sie sich bitte nicht an der Schreibweise, es ist die Kombination aus Pharma und Faschismus.

Nur eine regelkonforme „Gentherapie“ (ugs. Impfung), hätte in einem solchen Fall „Freispruch“ bedeutet. Wären sie in einem solchen Fall infektiös und Überträger und dazu nachweisbar für die Infektion verantwortlich, müssten sie rein gar nichts befürchten. Schließlich hätten sie alles unternommen so einen üblen Fall zu verhindern, der prinzipiell gar nicht zu verhindern ist, wie wir heute aus der Datenlage zu den sogenannten Corona-Impfungen wissen. Aber sie könnten in einem so unglücklichen Fall zumindest den politisch implementierten „Pharmabonus“ für „Wohlverhalten“ für sich in Anspruch nehmen. Der bedeutet prinzipiell „Freiheit für Gespritzte“. Also alles keine Hexerei für Hexen und Hexer, wenn sie nur die Fixe dabei haben.

Sie halten das für ultimativen Unsinn?

Ja, bislang ist das noch ein märchenhafter, wenn nicht gar traumatischer Zustand. Es wird alles dahingehend unternommen, dass diese Geschichte kein übles Märchen bleiben muss. Hier werden die Grundzüge dieses neuen rechtlichen Vorstoßes skizziert: Anklage wegen fahrlässiger Tötung • Mitarbeiterin bringt Corona-Tod … [TAZ]. Der Bericht in der TAZ bemüht sich ein relativ schlechtes Bild auf die Mitarbeiterin des Pflegedienstes zu werfen. Aus Angst um ihren Job beging sie dazu noch eine Urkundenfälschung (Impfzertifikat), was vermutlich das schwierigste in diesem Fall ist. Um die geht es allerdings nur am Rande. Man möchte wegen „Fahrlässiger Tötung“ verhandeln und das bedeutet im Zweifel bis zu fünf Jahren Haft.

Nachdem wir bereits wissen, dass Kinder „potentielle Mörder“ sind, soweit sie ohne nutzlose Maske und fragwürdigen Coronatest Kontakt zu Opa und Oma pflegen, ist es eine gute Idee sich als Erwachsener einmal mit diesem Gedanken anzufreunden. Die Justiz lädt geradezu dazu ein. Folgt man der Argumentation der Anklage gegen besagte Pflegedienst-Mitarbeiterin in Heidelberg, könnten solche Hexen-Prozesse alsbald zum Alltagsgeschäft der Justiz gehören. Hierbei kann man getrost das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einmal außer Acht lassen, das ist noch separat zu klären. Man muss also nur jemanden finden mit dem das geschädigte Opfer Kontakt hatte (gerne auch indirekt) und die passende Virus-Signatur aufweist. Schon kann das mörderische Rennen durch die Gerichtssäle und Instanzen seinen Lauf nehmen. Das ist Stand der Dinge beim neuen Hexenhammer.

Komische Rechtsauffassungen

Demnach soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z. B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert), dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben. Vergleichbar wäre demnach eine mit Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würde.

Das ist eine überaus gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die Staatsanwaltschaft auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum. Diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen damit endlich wieder Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“). Der Spaltung der Gesellschaft werden damit auch die letzten Tore geöffnet.

Also, schon mal vorsorglich an die eigene, verschnupfte Nase packen und sich fragen, ob nicht vielleicht doch in der Vergangenheit der ein oder andere Besuch bei „Oma“ und „Opa“ dabei war, obwohl man selbst unter Grippesymptomen litt. Dann könnte es, sollte diese Rechtsauffassung sich auch nur ansatzweise durchsetzen, ziemlich eng werden. Das ließe sich schnell auf so ziemlich alle Ansteckungskrankheiten übertragen. Bei dem immer noch anstehenden Test- und Laborwahn müsste es dann bedeuten täglich vor der Arbeit (Schule) in einem Testzentrum (oder beim Hausarzt) vorstellig zu werden, um dieses beträchtliche Risiko auszuschließen. Dabei wäre es nicht einmal final auszuschließen. Aber den „Phaschimus“ könnte es ordentlich befördern. Ob am Ende die einzige Heilung der Gesellschaft vielleicht darin besteht einfach mal wieder „normal“ zu leben? Vielleicht, aber das ist angeblich nicht mehr im Plan.

Quelle: Qpress



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4 Kommentare

  1. Ich warte schon lange darauf, dass auf den Marktplätzen dieser “Republik” nach alter Väter Sitte wieder die Scheiterhaufen angezündet werden, auf denen man die – ungeimpften – Coronahexen und -hexer, die Regierungskritiker und Staatsdelegitimierer dann feierlich verkokelt, um dem Corona-Gott und allen erdenklichen sonstigen (Schein-)Heiligen ein Opfer zwecks Besänftigung darzubringen.

    Und was passiert eigentlich, wenn ich meinen Hausarzt, bei dem ich mich vor der Arbeit testen lasse, ANSCHTECKE (O-Ton grün-BRAUNER MP Krätschenmann BW)? Werde ich dann auch wegen “Totschlag-Dingens” auf dem Scheiterhaufen….? Könnte man – alternativ – auch die KREUZIGUNG wählen ? Oder – Vielfalt ist Trumpf – die Scharia-Steinigung oder Köpfung ?

    Fragen über Fragen.

    In einer Diktatur und Tyrannei geht es eben NICHT um “Logik” und auch nicht mehr um Wahrheit und ZWEIFELSFREI belegbare Fakten, sondern um den unerbittlichen Kampf gegen alle Abweichler, Andersdenkende und Freigeister.

    Das Solchenizyn-Zitat spiegelt die geballte Erfahrung eines Betroffenen wieder und ist längst zur Realität in unserem Land geworden.

    Man denke dabei nur an die unzähligen Prozesse gegen schwerstkriminelle Hereingeflüchtete und “Schwersttraumatisierte”, an die ebenso unzähligen Entlassungen unbescholtener Bürger (abgesegnet von einer absolut verkommenen “Justiz”) wegen “unbotmäßiger” Meinungsäußerungen, Teilnahme an – angeblich – RÄCHTEN Demos, sowie wegen Nicht-Totspritzenlassens, etc. pp.

    Die “Justiz” in diesem Lande ist – nicht vollständig, aber überwiegend – zu einem bösartigen und menschenfeindlichen Monster mutiert. Von der großen Masse der Bürger unbemerkt, seit langem schon. Mit “Rechtsprechung” hat das, was dort passiert, schon lange REIN GAR NICHTS mehr zu tun.

    Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Recht auf ein faires Verfahren, in dubio pro reo, unabhängige und UNBEFANGENE Richter, etc. pp. war GESTERN.

    Das einzige was noch fehlt, sind GULAGS, Arbeitslager, KZ. Kommt noch !

    In der Klima-Diktatur und VIREN-Tyrannei mit Pharma-Hintergrund kann man alles bekommen, nur kein RECHT. Das haben unzählige Urteile, namentlich in den letzten beiden Jahren, gezeigt.
    Erst vor wenigen Tagen das Skandal-Urteil aus Leipzig. Bekanntlich ergehen diese Urteile “Im Namen des Volkes”.

    Stellt sich die Frage: WELCHEN “Volkes” eigentlich ?

  2. Es hat 2 Seiten. 1. ist es ein Geschäftsmodell, als Folge des exponentiell wirkenden ZinsGeldRechtes und 2. dient es der Reduzierung unnützer Esser, siehe Georgia Guidestones. Von 8 Milliarden sollte dies herunter bis 500 Millionen erzielt werden.

  3. Unrecht und zweierlei Mass, auch bei Infektionen.
    Ich erinnere mich daran, dass es abgelehnt wurde, einen HIV-infizierten Homosexuellen zu belangen, der ungeschützten Geschlechtsverkehr mit nicht über die Infektion aufgeklärten Sexpartnern hatte und diese dabei mit AIDS ansteckte.
    Damals wurde argumentiert, die Sexpartner hätten sich selbst schützen müssen, der Infizierte sei nicht dazu verpflichtet, auch nicht zum Test bei Verdacht oder zur Aufklärung des Sexpartners über eine diagnostizierte Infektion.
    Insgesamt wurde im Zusammenhang mit AIDS und der staatlichen AID-Kampagne betont, man müsse von allen Zwangsmassnahmen absehen, Vorrang habe es, Infizierte nicht zu diskriminieren.
    Im Gegensatz zur Atemwegs-Infektion mit Corona-Viren, die ja bekanntlich durch Tröpfchen-Infektion ohne aktives Tun versehentlich weitergegeben werden kann, ist bei HIV direkter Körperkontakt und in der Regel sogenannter Risiko-(Sex-)Kontakt zur Infektion erforderlich, HIV-Infizierte könnten also die Ansteckung Anderer dadurch vermeiden, dass sie solche Risiko-Kontakte unterlassen.
    Obwohl die HIV-Infektion lebenslang bleibt und lebenslang (sehr teuer) behandelt werden muss, verlangt man von HIV-Infizierten weder Zwangstests noch Freiheitseinschränkungen, die aber im Zusammenhang mit der wesentlich ungefährlicheren Infektion mit Corona-Viren sogar symptomlosen Gesunden zugemutete wurden und werden !

    1. Wenn zwei das gleiche tun, ist eben noch lange nicht das dasselbe.

      Im besten Deutschland aller Zeiten.

      Und ob “Corona” durch Tröpfcheninfektion übertragen wird, ist mindestens “umstritten”. Man muss ja das Narrativ hochhalten, um die gesundheitsschädliche Gesichtswindel zu rechtfertigen.

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