Erster Corona-Hexenhammer-Schauprozess in Sicht

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Corona-Inquisition: Sie haben einen leichten Schnupfen, gehen trotzdem zur Arbeit und denken sich nichts weiter dabei? Wie es die unglücklichen Umstände nun so wollen, treffen sie entweder auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin auf eine empfindsame Person. Diese wird von ihnen infiziert, hat aber einen ganz anderen Verlauf und stirbt an der vermittelten Infektion. Nach einer Rechtsauffassung, die man sich jetzt bemüht nach Kräften zu etablieren, wären sie dann für den Tod dieser Person verantwortlich. Das sind doch absolut rosige Aussichten, gelle. So schön kann „Phaschismus“ sein, wenn die Gesundheitsdiktatur demnächst in einem ganz neuen Ganz erstrahlt. Stören sie sich bitte nicht an der Schreibweise, es ist die Kombination aus Pharma und Faschismus.

Nur eine regelkonforme „Gentherapie“ (ugs. Impfung), hätte in einem solchen Fall „Freispruch“ bedeutet. Wären sie in einem solchen Fall infektiös und Überträger und dazu nachweisbar für die Infektion verantwortlich, müssten sie rein gar nichts befürchten. Schließlich hätten sie alles unternommen so einen üblen Fall zu verhindern, der prinzipiell gar nicht zu verhindern ist, wie wir heute aus der Datenlage zu den sogenannten Corona-Impfungen wissen. Aber sie könnten in einem so unglücklichen Fall zumindest den politisch implementierten „Pharmabonus“ für „Wohlverhalten“ für sich in Anspruch nehmen. Der bedeutet prinzipiell „Freiheit für Gespritzte“. Also alles keine Hexerei für Hexen und Hexer, wenn sie nur die Fixe dabei haben.

Sie halten das für ultimativen Unsinn?

Ja, bislang ist das noch ein märchenhafter, wenn nicht gar traumatischer Zustand. Es wird alles dahingehend unternommen, dass diese Geschichte kein übles Märchen bleiben muss. Hier werden die Grundzüge dieses neuen rechtlichen Vorstoßes skizziert: Anklage wegen fahrlässiger Tötung • Mitarbeiterin bringt Corona-Tod … [TAZ]. Der Bericht in der TAZ bemüht sich ein relativ schlechtes Bild auf die Mitarbeiterin des Pflegedienstes zu werfen. Aus Angst um ihren Job beging sie dazu noch eine Urkundenfälschung (Impfzertifikat), was vermutlich das schwierigste in diesem Fall ist. Um die geht es allerdings nur am Rande. Man möchte wegen „Fahrlässiger Tötung“ verhandeln und das bedeutet im Zweifel bis zu fünf Jahren Haft.

Nachdem wir bereits wissen, dass Kinder „potentielle Mörder“ sind, soweit sie ohne nutzlose Maske und fragwürdigen Coronatest Kontakt zu Opa und Oma pflegen, ist es eine gute Idee sich als Erwachsener einmal mit diesem Gedanken anzufreunden. Die Justiz lädt geradezu dazu ein. Folgt man der Argumentation der Anklage gegen besagte Pflegedienst-Mitarbeiterin in Heidelberg, könnten solche Hexen-Prozesse alsbald zum Alltagsgeschäft der Justiz gehören. Hierbei kann man getrost das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einmal außer Acht lassen, das ist noch separat zu klären. Man muss also nur jemanden finden mit dem das geschädigte Opfer Kontakt hatte (gerne auch indirekt) und die passende Virus-Signatur aufweist. Schon kann das mörderische Rennen durch die Gerichtssäle und Instanzen seinen Lauf nehmen. Das ist Stand der Dinge beim neuen Hexenhammer.

Komische Rechtsauffassungen

Demnach soll eine mit einem Atemswegsvirus infizierte Person für den Tod von Menschen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Unabhängig von den Fragen dieses Einzelfalles z. B. zur Kausalität (sprich: wurden die Bewohner tatsächlich von dieser Person infiziert), dürfte es wohl keinen vergleichbaren Fall in der deutschen Rechtsgeschichte geben. Vergleichbar wäre demnach eine mit Influenza (ebenfalls eine potentiell tödliche Atemwegserkrankung) infizierte Person jemanden angesteckt hat und hierfür wegen Körperverletzung oder gar einem Tötungsdelikt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würde.

Das ist eine überaus gefährliche Entwicklung in der deutschen Strafjustiz. Denn noch brisanter wird es, wenn die Staatsanwaltschaft auf den Gedanken kommt, derartige Fälle als (bedingtes) Vorsatzdelikt zu verfolgen. Dann steht ein Totschlag gem. § 212 StGB bei einer Strafandrohung von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe im Raum. Diejenigen, die nicht Geimpfte als Mörder bezeichnen, bekommen damit endlich wieder Wasser auf ihre Mühlen. (vgl. die Überschrift des TAZ-Artikels „Mitarbeiterin bringt den Corona-Tod“). Der Spaltung der Gesellschaft werden damit auch die letzten Tore geöffnet.

Also, schon mal vorsorglich an die eigene, verschnupfte Nase packen und sich fragen, ob nicht vielleicht doch in der Vergangenheit der ein oder andere Besuch bei „Oma“ und „Opa“ dabei war, obwohl man selbst unter Grippesymptomen litt. Dann könnte es, sollte diese Rechtsauffassung sich auch nur ansatzweise durchsetzen, ziemlich eng werden. Das ließe sich schnell auf so ziemlich alle Ansteckungskrankheiten übertragen. Bei dem immer noch anstehenden Test- und Laborwahn müsste es dann bedeuten täglich vor der Arbeit (Schule) in einem Testzentrum (oder beim Hausarzt) vorstellig zu werden, um dieses beträchtliche Risiko auszuschließen. Dabei wäre es nicht einmal final auszuschließen. Aber den „Phaschimus“ könnte es ordentlich befördern. Ob am Ende die einzige Heilung der Gesellschaft vielleicht darin besteht einfach mal wieder „normal“ zu leben? Vielleicht, aber das ist angeblich nicht mehr im Plan.

Quelle: Qpress


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