Zum Inhalt springen

Der Bundesnotbremse folgt die „Länderklatsche“


BRDigung
: Die „Bundesklatsche“ kam mit Ansage. Nachdem die Bundesnotbremse auf Bundesebene ende November ausgelaufen war, verlagerten sich die Zuständigkeiten hinsichtlich der der juristischen Auseinandersetzungen zu den Regelungen und Maßnahmen wieder auf die Landesebenen. Das Vehikel ist allerdings nach wie vor das IfSG. An dieser Stelle kann man sehen, dass der “Flickenteppich Deutschland” auch seine Vorzüge hat. So kommen unterschiedliche Sichtweisen zum Tragen. Darüber hinaus scheint es der Bundesregierung zuvor nicht gelungen zu sein alle juristischen Instanzen der Republik hinreichend auf Linie zu bringen und gleichzuschalten, wie dies beim Bundesverfassungsgericht offensichtlich der Fall ist.

Zurecht kann man sich über Sinn und Unsinn der verordneten Maßnahmen streiten. Dabei ist das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen (Lüneburg) noch recht moderat an die Sache herangegangen. Es hat nur die all zu offensichtlichen Diskrepanzen und Ungereimtheiten für seine Entscheidung herangezogen. Das kann man an dieser Stelle nachlesen: Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel … [Oberverwaltungsgericht Niedersachsen]. Allein der logische Menschenverstand reicht aus, um festzustellen dass eine Differenzierung des Einzelhandels nach täglichem Bedarf und Konsum keine geeignete Grundlage ist irgendwelche Ungleichbehandlungen zu formulieren oder gar Grundrechte zu beschränken.

Recht klarer Blick des Gerichts

Dabei hebt das Gericht insbesondere darauf ab, dass sich das Land Niedersachsen nicht bemüht hat weitere Forschungsergebnisse vorzulegen. Also Entscheidungsgrundlagen der Politik, die eine solche Differenzierung zur Behandlung der Menschen rechtfertigten. Es ist nicht ersichtlich, warum die Gefahren in geschlossenen Räumen in Sport- und Freizeiteinrichtungen anders zu bewerten sind als im Einzelhandel. Und selbst die unterschiedliche Gefahrenlage im Handel (Lebensmittelversorger zu Konsumartikelverkäuern) hat die Landesregierung nicht hinreichend belegt. Insoweit ist eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen auf verschiedene Bereiche des Handels nicht nachvollziehbar. Und damit sind die Maßnahmen schon hinfällig.

Letztlich ein ermutigendes Zeichen in die Richtung, dass wir eben keine Gleichschaltung der Justiz in Deutschland haben. Es ist, zumindest an dieser Stelle, vermutlich aber auch in anderen Gerichten der Bundesländer, ein gewisser Sachverstand erhalten geblieben. Darüber hinaus ein Signal dafür, dass der gesunde Menschenverstand in bestimmten Regionen der Justiz noch eine Heimat hat, das Recht dort noch verstanden und umsichtig abgewogen wird.

Damit ist der Weg anderer Bundesländer vorgezeichnet. An einer solchen Steilvorlage werden andere Bundesländer kaum vorbeikommen. Vielleicht finden andere Gerichte gar noch mehr Ungereimtheiten und schauen noch etwas tiefer in die nicht vorhandenen Akten, um die mangelhaften Grundlagen solcher Maßnahmen zu enttarnen. Bayern hatte sich bereits vor der Bundesnotbremse eine Klatsche auf Landesebene gefangen. Die Landesregierung konnte für ihre Maßnahmen in 2020 ebensowenig belastbare Aktenlagen für ihre Entscheidungen vorlegen und wurde deshalb gemaßregelt. Damit verspricht es ein spannendes Weihnachtsfest der unterschiedlichsten Pandemie-Regime zu werden. Mal sehen wann der ganze Schwindel auffliegt. Das kann so fern nicht mehr sein.



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

Tragen Sie sich für unseren Newsletter ein