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Blasen mit Maske … wie soll das funktionieren?

Lasterland: Das älteste Gewerbe der Welt darf im Reigen von “Brot und Spiele” einfach nicht fehlen. An der Moral ist das Gewerbe schon seit seiner Entstehung allzeit gut vorbeigekommen, da die höherwertigen Interessen, hier die Triebe, das Feld dominierten. Für die Dienstleister|innen allzeit eine ernsthafte Herausforderung, soweit sie die körpernahen Dienstleistungen nicht aufgrund einer “echten Berufung” erbringen.

Jetzt gibt es sogar in Deutschland wieder Lichtblicke für die Zunft. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg macht zumindest in Niedersachsen wieder den Weg frei für so allerhand Lustbarkeiten.

Wie mit schweren Lastern zu verfahren ist zeigt dieser Bericht auf: Corona • OVG kippt Verbot von Prostitution in Niedersachsen[NDR]. Demnach dürfen in Niedersachsen die Bordelle wieder öffnen und auch die Straßenprostitution feiert ab sofort wieder ihr Comeback. Da wo ein Kläger, findet sich zuweilen doch mal ein Richter. Möglich machte das nun ein Bordell-Betreiber aus Bad Harzburg, der seine Felle und Pferdchen davonschwimmen sah. Hier der Tenor des Urteils:

Die Richter entschieden, dass ein Verbot angesichts der aktuellen Corona-Lage nicht mehr verhältnismäßig ist. Außerdem führe es zu einem Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistern. Die nun außer Vollzug gesetzte Regelung verstoße zudem gegen die Berufsfreiheit von Bordellbetreibern, Veranstaltern von Prostitutions-Veranstaltungen, Erbringern sexueller Dienstleistungen oder in der Straßenprostitution Tätigen, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mit. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Bestimmte Herausforderungen bleiben bestehen

Herausstechend ist das Argument der “Gleichbehandlung”, also etwa vergleichbar mit Friseuren oder Kosmetikstudios. Da wird zwar nicht “gepoppt” aber um so intensiver gefummelt. Bei der Ausübung der Prostitution und entsprechender Dienstleistungen seien daher nun – bis zu einer etwaigen Neuregelung durch das Land – die Beschränkungen zu beachten, die für alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen gelten. Das ist endlich mal wieder ein Sieg nach Punkten, möchte man meinen. Bordelle dürfen demnach ab einer Inzidenz von unter 50 öffnen … wobei wir die allgemeine Frage nach der Wertigkeit der dubiosen Inzidenz geflissentlich unter die Couch fallen lassen.

Blasen mit Maske … wie soll das funktionieren?Aber an der Maske scheint irgendwie kein Weg vorbeizuführen. Beim Akt müssen also medizinische Masken getragen werden. Das gibt ein völlig neuartiges Gefühl von Operationssaal auf dem Lasterpflaster und könnte ggf. eine völlig neuartige “Popp-Kultur” beflügeln. Soll davon abgewichen werden, kommt wieder die Testpflicht für die Kundschaft zum Tragen. Das wiederum könnte eine interessante Bereicherung für den “Sado-Maso-Szene” in die Spur bringen. Hier sei explizit auf die umstrittenen “Anal-Tests” verwiesen.

Selbst das Personal muss sich – je nach Inzidenz – regelmäßig testen lassen. Scheinbar ist die Angst vor Corona inzwischen weit größer als die vor übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Heikel wird es nun, sofern neben den konventionellen Steckübungen ein “individuelles Blaskonzert” gewünscht wird. Da diese Form der Dienstleistung naturgemäß irgendwie “maskenlos” erfolgen muss, wird an einer vorherigen “Testorgie” vermutlich gar kein Weg vorbeiführen. Hier scheint der nächste Kultsong für Bordelle geboren zu sein … Maskenlos von Helene Fischer.

Darf man hier von Normalisierung reden?

Wer macht da eigentlich die Kontrollen in den Luststätten? Angesichts des vorliegenden Urteils und der allgemein durch Corona verzerrten Lebensumstände ist Normalisierung sicher der falsche Begriff. Für die Szene dürfen wir prospektiv von einer Bereicherung des Angebots ausgehen, in Verbindung mit der Setzung neuer Standards für das älteste Gewerbe der Welt. Nun heißt es Lust & Laster im Sündenpfuhl völlig neu zu entdecken.

Das ist eine ernsthafte Herausforderung für die Dienstleister|innen als auch für die Kundschaft(er)innen. Vermutlich bleiben einige dieser Spielarten in dem Gewerbe weit über Corona hinaus erhalten. Höchst seltsam sind lediglich die Wege die es für Innovationen in diesem Gewerbe braucht. Wer hätte jemals gedacht, dass den Verwaltungsgerichten hierbei eine so entscheidende Rolle zukommen sollte … obschon Justita selbst vielfach mit Prostitution in Verbindung gebracht wird  ?.


 Quelle: qpress.de

 


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