Im Prozess gegen Dr. med. Walter Weber, dem vorgeworfen wird, seit 2020 zahlreiche unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Zusätzlich soll ihm die Ausstellung von Maskenbefreiungs-Attesten untersagt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Dr. Weber vor, seine Patienten nicht untersucht zu haben, obwohl sie die Notwendigkeit einer physischen Untersuchung betont. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass die von Dr. Weber ausgestellten Atteste korrekt waren und die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen zur Richtigkeit der Atteste durchgeführt hat.
Im Laufe des Prozesses wurden mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, darunter die Ladung des Leiters des RKI, Prof. Dr. med. Lars Schaade, und die Beiziehung von Akten und Protokollen aus anderen Verfahren im Zusammenhang mit Maskenbefreiungs-Attesten. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anträge als Prozessverschleppung ab.
Die Verteidigung kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und wirft ihr vor, Dr. Weber absichtlich schädigen zu wollen. Der Prozess wird am 4. Dezember 2024 fortgesetzt. An den folgenden Verhandlungstagen sollen unter anderem der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher und die ehemaligen Senatorinnen Melanie Leonhard und Cornelia Prüfer-Storcks im Selbstladeverfahren geladen werden.
Mehr dazu:
Danke!
Mit all eurer Hilfe sind fast alle Kosten im Rechtsstreit gedeckt.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Lesern und Mitschreibern für die jahrelange Treue und die tatkräftige Unterstützung auch von den Kollegen anderer Plattformen!
Hier können Sie O24 weiter unterstützen!
Kommentare
5 Antworten zu „Prozess gegen Dr. med. Walter Weber: Staatsanwaltschaft fordert Berufsverbot“
Hat die Frau Staatsanwältin“ etwas zu lange auf einem Toaster gesessen ? Diese
Ferndiagnosen sind leider immer ein bisschen ungenau…..
dateien speichern im ausland… soll keiner sagen können das war ich nicht.. wir kriegen sie alle … verbrechen gehören bestraft.. egal an welchem tisch sie sitzen…
Was hier passiert, ist die Kriminalisierung und die Verfolgung Unschuldiger. Der hippokratische Eid ist für Ärzte wie Dr. Weber eine moralische Pflicht. Dies haben Regierungen genauso zu respektieren wie andere Weltanschauungen, die grundgesetzlich geschützt sind.
Schließlich verfolgt die Justiz auch Menschen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und damit andere schädigen, und sei es nur emotional. Dr. Weber hat niemanden geschädigt, sein Standpunkt und seine Handlungen werden durch die offengelegten RKI-Files legitimiert. Staatsanwälte, die in diesem Verfahren Beweisverbote und -unterdrückung praktizieren, gehören selbst vor Gericht.
Leider gibt es von der Sorte viele, man nehme nur die Verfahren gegen Herrn Dettmar, Herrn Füllmich und Herrn Ballweg. Was denen gemeinsam ist? Sie haben legitimen Widerstand gegen das Corona-Staatsverbrechen geleistet.
Hoffen wir mal, dass mit Trump die Aufarbeitung in den USA ins Rollen kommt und dann hier über die Schiene Fauci-Drosten nach Deutschland überschwappt. Damit all diese Büttel des Systems zur Rechenschaft gezogen werden können.
Steckt solche Pseudo-Juristen in Lager, schliesst ab und werft den Schlüssel in den Bodensee. Solche Verbrecher haben in der Justiz eines anständigen Staates nichts verloren. Da aber hapert es dran: anständiger Staat.
Mit Missgunst und Hass auf erfolgreichere Menschen konnte die politische Linksgrüne Bagage immer ihre größten Erfolge feiern, daher holen sie zu jedem Wahlkampf solche, unser Land schädigende, Forderungen hervor.