Im Bundestag nimmt ein neuer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende Gestalt an. 245 Abgeordnete aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützen einen interfraktionellen Gesetzentwurf. Die AfD-Fraktion lehnt das Vorhaben geschlossen ab.
Der Kern des Entwurfs ist eine weitreichende Umkehr des bisherigen Prinzips: Volljährige und einwilligungsfähige Menschen sollen grundsätzlich als mögliche Organ- und Gewebespender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bislang ist eine erklärte Zustimmung erforderlich oder es muss anhand des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen entschieden werden.
Damit würde Schweigen rechtlich als Zustimmung behandelt. Wer sich nie mit dem Thema beschäftigt, die Information nicht verstanden oder einen Registereintrag versäumt hat, könnte dennoch als Spender gelten. Gerade bei einem Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung ist diese Verschiebung der Beweislast hochproblematisch: Eine freiwillige Organspende ist eine bewusste Entscheidung und keine Erklärung, die der Staat aus Untätigkeit ableiten sollte.
Die Initiatoren verweisen auf 985 Organspender im Jahr 2025 und 8.199 Patienten auf der Warteliste. Ein zentrales Widerspruchsregister, Informationskampagnen und die Befragung von Angehörigen sollen das System absichern. Angehörige hätten jedoch grundsätzlich kein eigenes Entscheidungsrecht mehr. Maßgeblich wäre nur ein dokumentierter oder ihnen bekannter Wille des Betroffenen.
Die Not schwer kranker Menschen auf Wartelisten ist unbestreitbar. Sie beantwortet aber nicht die entscheidende Frage, ob der Staat eine nicht abgegebene Erklärung als Einwilligung deuten darf. Auch die ethisch umstrittene Hirntodfrage gehört zu einer ehrlichen Debatte. Unter künstlicher Beatmung können Kreislauf und Durchblutung erhalten bleiben, während der endgültige Ausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm rechtlich und medizinisch als Tod gilt.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, begründet die Ablehnung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. In einer freiheitlichen Gesellschaft müsse der Körper dem Individuum gehören. Statt einer staatlich vermuteten Zustimmung fordert die Fraktion, freiwillige Spenden zu fördern und die Forschung an im Labor gezüchteten Organen sowie an besserer Verträglichkeit voranzutreiben.
Dass 245 Abgeordnete den Entwurf mittragen, bedeutet nicht, dass sämtliche Mitglieder ihrer Parteien dafür stimmen werden. Es zeigt jedoch, wie breit die politische Unterstützung für einen erneuten Systemwechsel inzwischen ist. Opposition24 berichtete bereits über die menschenrechtlichen Einwände gegen die Widerspruchslösung.
Organspende braucht Vertrauen, umfassende Aufklärung und eine unmissverständliche persönliche Zustimmung. Der menschliche Körper darf nicht zum verfügbaren Ersatzteillager werden, nur weil sein Eigentümer zu Lebzeiten kein ausdrückliches Nein hinterlegt hat.
Quelle und weitere Einzelheiten: F‑NEWS


