#Organspende – Bundesärztekammer behauptet: „Widerspruchslösung schränkt das Selbstbestimmungsrecht nicht ein“

Wieder werden Patienten für dumm verkauft von Medizinern, die es gewohnt sind aus Profitgier die Wahrheit zu verdrehen. Natürlich schränkt die sogenannte Widerspruchslösung das Recht auf Selbstbestimmung ein. Und natürlich können Tote keine Organe spenden, dafür wurde eigens der „Hirntod“ erfunden, der den Menschen zum Ersatzteillager degradiert.

Bundesärztekammer: „Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Bundestagsanhörung verweist die Bundesärztekammer auf die enorm hohe Organspendebereitschaft in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stünden der Organspende positiv gegenüber. Trotzdem sei seit zehn Jahren keine durchschlagend positive Entwicklung der Spenderzahlen zu verzeichnen. Dieses Problem müsse durch viele verschiedene Maßnahmen angegangen werden. „Eine wesentliche Steuerungsmaßnahme ist die Einführung der in fast allen europäischen Ländern üblichen Widerspruchslösung“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.

Als untauglich hat sich nach Auffassung der Bundesärztekammer die derzeit im Transplantationsgesetz geregelte sogenannte Entscheidungslösung erwiesen. Sie sieht vor, dass alle Versicherten von ihren Krankenkassen alle zwei Jahre schriftlich auf das Thema Organspende angesprochen werden. Dies verursache einen hohen Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen bzw. dokumentiert würde. „Sieben Jahre nach Einführung der Entscheidungslösung ist es an der Zeit, den Aspekt der Organspende als solidarische und auf Reziprozität beruhende Gemeinschaftsaufgabe durch die Einführung der doppelten Widerspruchslösung auch gesetzlich eindeutig abzubilden“, betont die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme.


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