Österreich: Kundgebung vor dem Gesundheitsministerium

Wien: Die Initiative “Demokratie und Grundrechte” ruft zur Kundgebung am 24. August 2022 auf. Das Epidemigesetz soll novelliert und der Status der Genesenen soll aufgehoben werden. Die Initiative “Demokratie und Grundrechte” hat einen offenen Brief verfasst und wird diesen Brief an den Gesundheitsminister übergeben, seien Sie dabei!

Ab dem 24. August 2022 tritt in Kraft, was das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutzbereits in einer APA-Aussendung vom 30. Mai angekündigt hat:

„Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.“[1]

Entgegen allen medizinischen, wissenschaftlichen Erkenntnissen wird die natürliche, durch eine Genesung selbst erworbene Widerstandskraft für null und nichtig erklärt.

Die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich hat 101 Studien zur Covid-19, Impfstoffen und Infektionssterblichkeit (Infection Fatality Rate – IFR) analysiert und kommt zu folgendem „Fazit: Genesene haben durch eine (zusätzliche) COVID-Impfung keinen Vorteil und werden im Falle der Impfung unnötigerweise dem Risiko von Impfnebenwirkungen ausgesetzt.“[2] Laut AGES gibt es über 4,6 Millionen Genesene in Österreich.[3] Unabhängig vom Ausmaß der vom körpereigenen Immunsystem gebildeten Antikörper und dem konkreten Verlauf ihrer überstandenen Infektion sollen sie zu drei Impfungen gezwungen werden, so der Grüne Pass wieder an Relevanz gewinnt. Zudem „entfallen mit der Neuregelung die Mindestabstände zwischen den Impfungen“[4] – trotz inzwischen nicht mehr zu leugnenden teilweise massiven, sogar tödlichen Nebenwirkungen.

Schon bisher beinhaltete das 1950 beschlossene Epidemiegesetz die Möglichkeit weitreichende Befugnisse des jeweils für Gesundheit zuständigen Bundesministers. Insbesondere ermöglicht der §7a die „Absonderung Kranker“, sprich „kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen“ in eigens dazu eingerichteten Lagern „anzuhalten“, im Klartext einzusperren. Es ist aber davon auszugehen, dass die Errichtung solcher Anhaltelager unter bürgerlich-parlamentarischen Verhältnissen nicht reibungslos über die Bühne gehen kann. In der mit 30. Juni 2022 verlautbarten Änderung des Epidemiegesetzes[5] wird nun die „Absonderung“ durch den §7b mit „Verkehrsbeschränkungen“ ergänzt. Im Klartext: Für definierte und öffentliche Orte in ihrer Gesamtheit, für das Benutzen von Verkehrsmitteln und für Zusammenkünfte (§7b Ziffer 3) können „Verkehrsbeschränkungen“ für „kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen“ festgelegt werden. Wenn also eine Behörde der Meinung ist, eine bestimmte Person könnte andere anstecken, so kann diese Person von jedem öffentlichen und beruflichen Leben ausgeschlossen, ja selbst der Besuch von Verwandten und Bekannten kann unterbunden werden. Ein Zusatz zu §7a treibt die Willkür auf die Spitze: „In Fällen unmittelbar drohender Gefahr der Weiterverbreitung kann die Absonderung auch ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides erfolgen. Hierüber ist innerhalb von 48 Stunden ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die Absonderung endet.“ Das bedeutet: Bis zu 48 Stunden können Personen ohne jeden Bescheid „abgesondert“ werden und dürfen in dieser Zeit ihren „privaten Wohnbereich“ nicht verlassen. Wir protestieren entschieden gegen ein Gesetz, das behördlicher Willkür Tür und Tor öffnet, so die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich!

Fußnoten



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2 Kommentare

  1. STOPPT SIE STOPPT STOPPT SIE.
    Die haben kein Gewissen! Sie arbeiten alle im Sinne des GREAT RESET/NWO
    Leute, wacht auf und STOPPT SIE

    Rolf 🙁

  2. Sie wollen ihr milliardengeschäft unbedingt fortsetzen. Es könnte auch nur um die Reduzierung der Anzahl der Menschheit gehen. Diese Vermutung resultiert aus den hohen sterberaten verglichen mit anderen Impfungen.

Kommentare sind geschlossen.