Gerichte und die Maskenpflicht: Zwischen Kritik und Staatsräson

In einem Interview vom 26. November 2024 spricht Rechtsanwältin Carolin Ahrens mit Helmut Reinhardt über ihre Erfahrungen mit Gerichtsverfahren wegen Maskenverstößen in der Corona-Zeit. Sie kritisiert die starke Unterstützung des Pandemienarrativs durch viele Gerichte und die existenzbedrohenden Folgen für Ärzte, die Atteste gegen das Maskentragen ausgestellt haben. Als Beispiel nennt sie den Fall von Dr. Javid Kistel, die durch die Gerichtsverfahren in ihrer Existenz zerstört wurde.

Ahrens hebt jedoch hervor, dass es auch kritische Gerichte gibt, die die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht hinterfragt haben. Sie nennt konkret das Landgericht Lüneburg, die dritte Strafkammer in Osnabrück und das Bayerische Oberste Landesgericht. Diese Gerichte haben die Definition eines Gesundheitszeugnisses im Zusammenhang mit Maskenattesten hinterfragt und Gutachten zur generellen Gesundheitsschädlichkeit des Maskentragens eingeholt.

Besonders das Verwaltungsgericht Osnabrück wird positiv hervorgehoben, da es die RKI-Protokolle aufgegriffen und das Bundesverfassungsgericht aufgefordert hat, sich damit auseinanderzusetzen. Ahrens kritisiert in diesem Zusammenhang die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die bereits im Vorfeld erklärt hatte, dass „alles richtig gemacht“ wurde. Sie sieht darin eine Befangenheit und fordert eine unabhängige Prüfung der RKI-Files.

Die RKI-Protokolle spielen laut Ahrens bisher nur bei wenigen Gerichten eine Rolle. Sie hofft jedoch, dass sich dies ändert, da die Gerichte verpflichtet seien, die Sach- und Rechtslage neu zu bewerten, insbesondere angesichts des zunehmenden Aufklärungsdrucks. Ahrens stellt zudem Dokumente mit rechtlichen Ausführungen zu Maskenattesten auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs diskutieren Ahrens und Reinhardt die Möglichkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und die Rolle der Richter. Ahrens glaubt, dass ein Regierungswechsel notwendig sein könnte, um einen Kurswechsel zu erreichen und das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Sie räumt jedoch ein, dass es auch Richter gibt, die die damaligen Maßnahmen kritisch sehen und bereit sind, Fehler einzugestehen.


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Kommentare

5 Antworten zu „Gerichte und die Maskenpflicht: Zwischen Kritik und Staatsräson“

  1. Dr. Faust mahnt, beschließt und verkündet….

    Man stellt natürlich alles richtig,auch im Fall Weimar,denn schließlich richten wir mit Anstand und Demut und das natürlich von Richters Gnaden,die reinen Gewissens sind…. Und natürlich immer im Auge …. Von Gottes Gnaden ….

  2. Die Wiedergeburt des Faschismus wurde mit Corona in der BRiD engeleitet.
    Noch heute ist die BRiD-Justiz auf unverändertem Weg in einen Nazi.Staat.

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  3. Ralf.Michael

    Ja Ja, die unendliche Scham und auch Angst von Denen, welche Es nie zugeben werden, Bauernfängern und Lügnern hinterhergelaufen zu sein ? Und deshalb noch immer weitermachen ? Wahrscheinlich auch noch bei einem Genozid mitgeholfen zu haben ? Der Herr strafe Euch dafür !

  4. Dr.Faustus verkündet…..

    Natürlich werden wir das erfahren,da bin ich ganz locker….. Die Perverse Sekte wird schön damit raus rücken,da sie weiß was sonst hier abgeht und das mit reinem Gewissen ,nicht wahr …. Und von Gottes Gnaden ….. Gilt natürlich auch für Angie,den Vatikan und was erlauben König und all die Sauereien die ich noch bringe….. Perverse Sekte ….

    1. ganz zum schluß überzeugen nur noch einschlagende argumente bei einem hausbesuch…wir vergessen keinen… der letzte hitler kz-wächter musste auch 70 jahre warten bis er nafang des jahres weggesperrt wurde… nur ruhe der stress kommt von alleine…