Kassenarzt-Präsident Andreas Gassen will die freie Arztwahl begrenzen. „Es kann dauerhaft kaum jedem Patienten sanktionsfrei gestattet bleiben, jeden Arzt jeder Fachrichtung beliebig oft aufzusuchen, und oft noch zwei oder drei Ärzte derselben Fachrichtung“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Derzeit wird das nicht kontrolliert. Die Gesundheitskarte funktioniert wie eine Flatrate, und es gibt Patienten, die das gnadenlos ausnutzen.“
Statt einer Wiedereinführung der Praxisgebühr schlägt Gassen eine Versicherungsreform gegen das Ärzte-Hopping vor: „Eine Steuerung über ein Wahltarifsystem wäre ein guter Weg. Wer sich verpflichtet, sich auf einen koordinierenden Arzt zu beschränken, sollte von einem günstigeren Kassentarif profitieren. Wer jederzeit zu jedem Arzt gehen möchte, müsste mehr bezahlen“, sagte er.
Der KBV-Chef verwies auf sogenannte Selektiv-Verträge, die von Privaten Krankenversicherungen bereits angeboten werden. „Diese sollte es – als Wahlmöglichkeit – auch für alle Kassenpatienten geben. Dafür ist es höchste Zeit, und ich bin sicher, es würde sehr gut angenommen.“ Jemanden etwa für den Besuch eines zweiten Arztes derselben Fachrichtung zu bestrafen, wäre hingegen „zu aufwendig und vielleicht auch nicht immer sachgerecht“, sagte Gassen der „NOZ“.