Der neue Corona-Bußgeldkatalog – diese Strafen drohen in Berlin

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Seit Samstag ist der neue „Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“ in Kraft. Ausnahmen gelten für Bundestagsabgeordnete. Sie dürfen „Risikogebiete“ besuchen und müssen nicht in Quarantäne. Manche Schweine sind eben gleicher. Allen anderen drohen saftige Bußgelder:

  • Nichteinhaltung des Mindestabstands:100 – 500 Euro
  • Nichtvorlage eines Hygienekonzepts durch Gewerbetreibende: 250 – 5.000 Euro.
  • Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsdokumentation zu führen: 500 – 10.000 Euro.
  • Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV: 50 – 500 Euro
  • Nicht kontaktfreie Ausübung von Sport: 25 – 500 Euro.
  • Inanspruchnahme gesichtsnaher sexueller Dienstleistungen: 250 – 5.000 Euro.

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