
Seit Samstag ist der neue “Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung” in Kraft. Ausnahmen gelten für Bundestagsabgeordnete. Sie dürfen “Risikogebiete” besuchen und müssen nicht in Quarantäne. Manche Schweine sind eben gleicher. Allen anderen drohen saftige Bußgelder:
- Nichteinhaltung des Mindestabstands:100 – 500 Euro
- Nichtvorlage eines Hygienekonzepts durch Gewerbetreibende: 250 – 5.000 Euro.
- Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsdokumentation zu führen: 500 – 10.000 Euro.
- Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV: 50 – 500 Euro
- Nicht kontaktfreie Ausübung von Sport: 25 – 500 Euro.
- Inanspruchnahme gesichtsnaher sexueller Dienstleistungen: 250 – 5.000 Euro.