Corona-Amnestie in Thüringen – Ein Ablenkungsmanöver statt echter Aufarbeitung?

Die Thüringer Landesregierung plant eine Amnestie für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen. Was auf den ersten Blick wie ein Schritt zur Versöhnung erscheint, wirft bei genauerer Betrachtung kritische Fragen auf.

Laut einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sollen Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Corona-Verordnungen Bußgelder oder Verfahrenskosten tragen mussten, entschädigt werden. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) wurde hierzu angehört und veröffentlichte eine umfassende Stellungnahme .

KRiStA begrüßt grundsätzlich den Versuch, Unrecht aufzuarbeiten, kritisiert jedoch die einseitige Fokussierung auf finanzielle Aspekte. Viele Menschen litten unter den Maßnahmen, ohne gegen Vorschriften verstoßen zu haben – etwa durch soziale Isolation oder den Verlust von Angehörigen ohne Abschiedsmöglichkeit. Eine echte Aufarbeitung müsste auch dieses Leid anerkennen.

Zudem bemängelt KRiStA die fehlende Dokumentation der Entscheidungsprozesse während der Pandemie. Insbesondere bei der Maskenpflicht sei keine ausreichende Abwägung der Verhältnismäßigkeit erkennbar. Ohne transparente Aufarbeitung bestehe die Gefahr, dass ähnliche Maßnahmen in Zukunft erneut ohne ausreichende rechtliche Grundlage ergriffen werden.

Die geplante Amnestie könnte somit weniger ein Akt der Gerechtigkeit sein, sondern vielmehr ein Versuch, politische Verantwortung zu umgehen. Eine umfassende juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung bleibt weiterhin aus.

Mehr Informationen und die vollständige Stellungnahme von KRiStA finden Sie hier: Corona-Amnestie in Thüringen?

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